Die aktuelle Ladenkasse nach KassenSichV!

Programm-Modul: Ladenkasse

 

Achtung: Die TSE der Ladenkasse muss regelmäßig an die Anforderungen der BSI angepasst werden!
Siehe "Regelmäßige TSE / FCC Updates"

Zur aktuellen Umfrage, bitte nach unten scrollen !

Die mmOrthosoft® Ladenkasse simuliert im Wesentlichen eine Registrierkasse auf dem PC.

 Während des Kassiervorgangs, kann man auf Daten in mmOrthosoft® zugreifen.
(Adressen, Artikel, Rezepte, Belege, usw.).
Als Ladenkasse können ein oder mehrere PCs im Netzwerk eingesetzt werden.
Die Ladenkasse ist ein normaler PC und kann mit typischen Ladenkassenkomponenten ergänzt werden.
(z.B Rezept-/Bondrucker, Kundendisplay, Geldschublade, Barcodescanner, Unterschriftpads, Geldkartenleser usw.
Sie finden alle Komponenten neben Beschreibungen im mmOrthosoft® Webshop
Ihr Nutzen:
Voll integriert in mmOrthosoft®, haben Sie schnellen Zugriff auf die im System enthaltenen Informationen.
Jeder Verkaufsvorgang wird dokumentiert, ist nachvollziehbar und auswertbar.
Selbstverständlich GoBD fähig, fiskalfähig ab dem 01.04.2021
durch Ansteuerung einer TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) laut KassenSichV.

Funktionen im Modul "Ladenkasse" ab Version 21.ff enthalten:

  • Die mmOrthosoft® Ladenkasse simuliert eine Registrierkasse auf dem PC. Damit entfällt der Kauf einer reinen Registerkasse. Während des Kassiervorgangs, kann man auf Daten von mmOrthosoft® zugreifen (Adressen, Artikel, Rezepte, Belege, usw.).

    Ihr Nutzen:
    Voll integriert in mmOrthosoft®, haben Sie schnellen Zugriff auf die im System enthaltenen Informationen. Jeder Verkaufsvorgang wird dokumentiert, ist nachvollziehbar und auswertbar.

    Funktionsübersicht:
    1. Einsatz als reine Registrierkasse, oder
    2. Registrierkasse mit Rezepttaxierung, oder
    3. Registrierkasse zur Rezepterfassung mit Verbindung zur Warenwirtschaft und Übergabe der Journale an die Buchhaltung.

    Bon Gestaltung durch mehrere Textzeilen, oder bei bestimmten Drucker sind grafische Firmenköpfe möglich.


  • Die Ladenkasse erlaubt natürlich eine GoBD konforme Bearbeitung:

    - Kassenbons sind nach dem Ausdruck nicht mehr änderbar.
    - Kassenbons können nur erneut mit dem Aufdruck "Duplikat" gedruckt werden.
    - Kassenbons können nicht einfach gelöscht, sondern nur storniert werden.
    - Kassenbons können nur über eine "Gegenbuchung" storniert werden, somit bleiben alle Informationen erhalten.

    Neu hinzugekommen ist die Funktion;
    Einem Bon nachträglich einen Patienten zuzuordnen, um die Umsatzstatistik des Patienten zu aktualisieren.
    NICHT (mehr) möglich ist das Ändern einer vorhandenen Patientenzuordnung, da dies vom Originalbon abwich.

    Für die steuerliche Prüfung von Ladenkassen haben wir in der F&A Datenbank, die wesentlichen Programmabläufe und Programmbeschreibungen hinterlegt, die bisher vereinzelt von den Prüfern angefragt wurden. In der Regel wurden diese anerkannt,  in Einzelfällen haben wir diese Unterlagen auch schon auf Anfrage der Steuerbehörden ergänzt.

    - Bereits die DSGVO & GOBD verpflichten Sie zu einer lückenlosen Datensicherung.
    - Die Steuerbehörden reduzieren die Absetzbarkeit um mind. 30% pro Datenverlust.
    - Geschäftsführer sind bei fahrlässigem Datenverlust haftbar, siehe Geschäftsführerhaftung. 
    - Versicherungen haften in der Regel nur, bei vorhandenen und gelebten Datensicherungskonzepten.

     

  • Wir exportieren im IDEA Format alle Ladenkassen-Bons mit allen Positionen für Prüffälle in einem wählbaren Zeitraum.
  • Ab dem 1.4.2021 muß eine Ladenkasse eine technische Sicherheitseinrichtung laut KassenSichV ansteuern.

    Damit sollen im wesentlichen Manipulationsversuche an der Ladenkasse verhindert werden.Realsiert wird das durch die Übermittlung von Daten an einen Onlineanbieter, der ein Zertifikat für diesen einen Bon zurückmeldet. Erst wenn das Zertifikat zurückgemeldet wurde, kann ein Bondruck ausgelöst werden. Dieses Zertifikat muß auf dem Bon in Klartext und optional als QR Code mit ausgedruckt werden. Ab der Programmversion 21.ff ist eine Ansteuerung einer Online TSE integriert. Derzeit unterstützt mmOrthosoft® nur einen Online TSE Anbieter. Selbstverständlich ist diese Anbieter voll zertifiziert.

    Mit dem Inkraftreten der KassenSichV musste eine neue IT Umgebung geschaffen werden, die die techn. Anforderungen der vom Gesetzgeber abbildet. Wir haben uns für einen der grössten Anbieter entschieden. 

Verfügbare kostenpflichtige Zusatzmodule:

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    Regelmäßige TSE / FCC Updates

    sollen verhindern, dass Manipulationen an der Ladenkasse möglich sind. Dazu hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kurz BSI in der BRD ein komplexes Updateverfahren vorgeschrieben, was aus Sicherheitsgründen derzeit nicht vollständig automatisiert werden kann. Zusätzlich sind die jeweiligen Verfahren immer nur kurze Zeit gültig. Mit dem FiskalCloudConnector kurz FCC werden diese Verfahren bereitgestellt.

    • Seit September 2022 muß der FCC Version 4.0.4 installiert sein. (Zertifizierung gültig bis 2029).
    • Seit Juli 2022 muß der FCC Version 4.0.2 installiert sein. (Zertifizierung gültig bis 2029).
    • Seit Juni 2022 muß die FCC Version 4.0.1 installiert sein. (Zertifizierung gültig bis 2029).
    • Seit Mitte 2021 wird die FCC Version 3.ff ausgeliefert. (Zertifizierung gültig bis 30.06.2022)

    Wir kommen für die Installation unaufgefordert auf Sie zu und werden entsprechende Installationstermine mit Ihnen abstimmen. Abgerechnet wird wie immer über die Hot- & Helpline- Abrechnung.

  •  

    Für den Einsatz der Ladenkasse in der BRD haben wir die KassenSichV umgesetzt. Diese Verordnung ist seit dem 01.04.2021 für alle Unternehmen in der BRD verpflichtend. Wir haben eine ONLINE Lösung über einen spezialisierten Fiskal Onlineanbieter realisiert. Den Vertrag mit dem Onlineanbieter können Sie NUR DIREKT mit mmOrthosoft® abschließen.

    Weitere Funktionen der TSE:

    - Zusätzliche Datenspeicherung in der Cloud
    - Datenexportformat nach DSFinV-K für steuerliche Prüfungen

    Einmalige Gebühren:  
    mmOrthosoft® Update auf Programm-Modul Ladenkasse laut KassenSichV (BRD)Kostenfrei
    mmOrthosoft® Zusatzmodul Ladenkasse Online TSE (Technische Sicherheits Einrichtung) gemäß KassenSichVKostenfrei 
    mmOrthosoft® F&A und Erklärvideo Kostenfrei 
    Grundpauschale (einmalige Bereitstellungspauchale) pro Ladenkasse     790,00 €
    Installation und Anmeldung der Betriebstätten / Kassendrucker beim Onlineanbieter durch die Helpline  n. Aufwand                  
    Einweisung in die Bedienung durch die Helpline n. Aufwand
    Monatliche Gebühren:     
    Monatliche TSE Softwarepflege und Wartungsgebühren pro Ladenkasse für mmOrthosoft® Anwender      49,00 €
    Monatliche TSE Softwarepflege und Wartungsgebühren pro Ladenkasse für mmOrthosoft® "mmPedes" Anwender      39,00 €

    Wichtiger Hinweis: Für den Einsatz der mmOrthosoft® Version 21.x mit TSE können aus Gründen der DSGVO nur aktuelle Betriebsysteme WIN10 für den Arbeitsplatz und WINDOWS SERVER ab Version 2012R2 eingesetzt werden. Siehe  Umgebungsschutzanforderungen der KassenSichV.

     

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    Dieser Druck mit grafischem Firmenkopf wurde mit dem Epson TM-J7700 erzeugt!

    Mehr Informationen finden Sie hier in unseren Webshop.

  • Bargeldloses Bezahlen der Ware per EC- und oder Kreditkarte!

    Erhöhen Sie Ihren Kundenservice. Ausgestattet mit diesem Modul wird Ihre Ladenkasse zum echten Leistungsträger. Direktabbuchungen aller Verkäufe im Artikelstamm über die Ladenkasse sowie direkte Rezept- bzw. Kreditkartenabrechnung sind kundenfreundlich und beschleunigen den Zahlungseingang.

    Thema: Gerätetyp & Schnittstellen

    Leider hat heute jeder Anbieter von EC-Kartenterminals eine eigene Schnittstelle, was bedeutet dass wir jedes Gerät einzeln anbinden müssen. Dafür bieten wir auf Basis einer Ausarbeitungspauschale in Höhe von 499,00 € + Mwst eine Überprüfung mit einem Festpreisangebot an.


    Hintergrund und Historie: 

    Mit der Einführung der ersten EC-Kartenterminals ab 1991 gab es nur wenige Geräteypen mit einer einfachen COM: Schnittstelle. Ab 1997 boten wir dann dafür eine Schnittstelle an. Dann sind die Banken in den Vertrieb der Terminals eingestiegen, und es gibt heute eine unübersehbare Menge an Terminals mit unterschiedlichen Schnittstellen. 

     

  • Erhöhen Sie Ihre Kundenbindung, die Wiederkaufrate und maximieren Sie somit Ihren Umsatz. Kundenbindung wird immer wichtiger. Studien haben ergeben, dass Kundenkarten die Kaufhäufigkeit bei den Kunden erhöhen und somit eines der wichtigsten Kundenbindungsinstrumente sind. Möglich sind einfach Karten mit Barcode bis hin zu Magnetstreifen. Es können individuelle Rabatte pro Kartentyp eingetragen werden, so dass der Kunde auch einen realen Nutzen bei Vorlage der Kundenkarte hat.

    In der Kundenkartenverwaltung können beliebig viele Kundenkarten hinterlegt werden. Diesen Kundenkarten können verschiedene Rabatte und Rabattsysteme hinterlegt werden.

    Die Karte kann zudem als Gerätepass für hochwertige Rehamittel, Schuhe oder Einlagen verwendet werden. Die Karten können direkt aus mmOrthosoft® auf einem speziellen Kundenkartendrucker ausgedruckt werden. Auch lassen sich andere Karten wie „Stadtkarten“ oder Payback verwalten.

    Eine umfassende Statistik hilft Ihnen, den Erfolg der Kundenkarte auszuwerten. Es können für einzelne oder mehrere Kundenkarten Serienbriefe und Serienmails erstellt und verschickt werden. Es können ab Erreichen eines gewissen Umsatzes pro Karte weitere Rabatte, sowie Gutscheine automatisch ausgestellt werden.

    Ergänzung 2018: Kundenkarten, werden leider aus Datenschutzgründen immer weniger eingesetzt!

Weitere sinnvolle und passende Programmodule:

Anschließbare Ladenkassenkomponenten: 

Verfügbare Seminare, Handbücher und Videos:

  • Bestandteil des Handbuches "Ladenkasse Einrichtung und Bedienung"
  • Bestandteil des Seminars "Ladenkasse".
  • Alternativ zu den Seminaren bieten wir individuelle Trainings an.
  • Bestandteil des Videoseminars "Ladenkasse".
  • Thema "Einsatz ohne Hardware zum führen des Kassenbuchs" und "Abholbons für Einlagen".
  • Thema "Ladenkasse".

Wichtiger Hinweis zum Betrieb der TSE laut KassenSichV!

Zur Verhinderung der Manipulation an Ladenkassen fordert die KassenSichV im Kapitel Umgebungsschutz technische Voraussetzungen, wie z.B. aktuelle und sichere Betriebsysteme wie Win10. Zusätzlich werden sichere Neuinstallationen verlangt bei:

- Fehlerhafte oder fehlgeschlagene Betriebssystemupdates.
- Rücksicherung von Datenspeicherungen.
- Neu oder Uminstallationen von Serverbetriebssystemen (Auch bei Verwendung von Image Daten).

Umfrage

zum Thema EC-Kartenlesegerät

Aufgrund der mittlerweile kaum noch überschaubaren Anzahl an Anbietern von EC-Kartenlesegeräten und der vielen unterschiedlichen Schnittstellen empfehlen wir bis heute die manuelle Eingabe der Bon-Beträge an der Ladenkasse bei EC-Kartenzahlung. Trotzdem möchten wir anfragen, welche EC-Geräte unsere Kunden einsetzen, um abzuschätzen welche Schnittstellen eventuell zu realisieren sind.

Mit der Teilnahme an der Umfrage unterstützen Sie uns der kontinuierlichen und anwenderorientierten Weiterentwicklung von mmOrthosoft®.
Übrigens: Einfach neben dem "+" Zeichen in den Text klicken damit können Sie eigene Beiträge verfassen,
die dann andere Umfrageteilnehmer wiederum einfach per Klick bestätigen können.

Nutzen Sie die Ladenkasse und nutzen Sie auch ein EC-Kartenlesegerät?
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Bitte geben Sie uns den genauen Typ des oder der verwendeten EC-Kartenlesegeräte an
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Wie viele EC-Kartenzahlungen am Tag wickeln Sie im Schnitt ab?
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Ich habe Ihnen folgendes zu EC-Kartenzahlungen an der Ladenkasse zu sagen
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Vielen Dank für die Teilnahme an unserer Umfrage!
Die Ergebnisse der Umfrage werden in unserem mmOrthosoft® Entwicklungsplan einfließen.
Sie können uns Ihre Umfrageergebnisse in dem folgendem Kästchen zusätzlich genauer erläutern,
oder Sie springen direkt in die Wunsch & Diskussionsdatenbank (W&D) Wunsch & Diskussionsdatenbank kurz W&D
oder Sie schauen sich unsere anderen Umfragen an.

Möchten Sie uns Ihre Umfrageergebnisse zusätzlich genauer erläutern?
Einfach zusätzlich Ihre Firma, Ihren Namen, Ihre E-Mail und Ihre Erläuterung zusenden. 
Wir melden uns selbstverständlich kostenlos und zeitnah bei Ihnen zurück!

Ladenkassen mit techn. Sicherheitseinrichtung (TSE);

Die Nichtbeanstandungsfrist der Finanzbehörde lief bereits zum 31.3.2021 ab !

Leitfaden zur Umrüstung bzw. Inbetriebnahme der Ladenkasse mit TSE ab Frühjahr 2021:

Schritt 1:

Ladenkasse mit TSE bei mmOrthosoft® beauftragen.

Schritt 2:

Stellen Sie sicher, dass Ihre Hardware den techn. Anforderungen enstpricht:
Betriebssystem Client:     Windows 10 20H2 und ff.
Betriebssystem Server:    Windows Server 2019 und ff.

Schritt 3:

Online-Anmeldung mit allen steuerlich relevanten Daten zum Unternehmen
und allen Betriebstätten im Internet ausfüllen und an mmOrthosoft® senden.
Wir richten dann bereits vorab ein Konto beim Onlineanbieter ein,
damit wir bei der eigentlichen Installation Zeit einsparen

Schritt 4:

Stimmen Sie sich mit uns wegen einem Installationstermins ab.
Und bedenken Sie, dass wir vollen administrativen Zugang
auf Ihre Server benötigen. (Admin Passworte usw.)

Schritt 5:

Laden Sie kurz vor dem Installationstermin die aktuelle Programmversion 21.1.X herunter.
Bitte die Programmversion 21.1.X
NICHT sofort installieren sondern kurz vor dem Installationstermin !!!!
Bitte bedenken Sie, dass mit der Version 21.1.X die alten Ladenkassen nicht mehr funktionieren.
Erst ganz kurz vor dem Installationstermin diese Version 21.1.X installieren.

Schritt 6:

Installation des Moduls Ladenkasse mit Online TSE laut KassenSichV durch unsere Technik.
Durch die bereits von uns vorinstallierte Online TSE müssen Sie nur ca. 30 Minuten pro Ladenkasse einrechnen.
Während dieser gesamten Installationszeit kann NICHT mit den Ladenkassen gearbeitet werden.

Erst nach Abschluß der kompletten Installation kann wieder mit den Ladenkassen, dann mit der TSE,  gearbeitet werden.

 

 

UPDATE vom 23.03.2021

Wir haben bereits mehr als 75% aller Landekassen mit Online TSE installiert !.

UPDATE vom 28.1.2021

Ab 01.02.2021 beginnen wir mit der Installation der neuen Ladenkasse mit TSE. Wir bitten im 1. Schritt um Anmeldung von Kunden, mit nur wenig Ladenkassen. bzw. wenige Bons am Tag.

UPDATE vom 26.12.2020

Ab 01.12.2020 suchen wir Beta-Anwender mit einer Ladenkasse und wenigen Bons am Tag zur Erstinstallation der Ladenkasse mit der neuen TSE.

UPDATE vom 5.10.2020

Sobald die vollständige Zertifizierung aller beteiligter Partner abgeschlossen ist, werden wir die Version 20.2 inkl. TSE freigeben. Wir stellen Ihnen dann ein Formular zur Verfügung, in dem wir alle notwendigen Daten bei Ihnen abfragen.
Danach bieten wir Ihnen einen Installationstermin an!

UPDATE vom 1.10.2020

Die Fristen der KassenSichV zum Einsatz der TSE sind seit dem 1. Oktober bereits abgelaufen! Sie sollten schnellsmöglicht die TSE bestellen, um eventuellen Sanktionen der Steuerbehörden zu entgehen!


Alle Infos zur KassenSichV und TSE auf einen Blick: 

Wichtige neue und zusätzliche Anforderungen betreffend der
KassenSichV & TSE & DSFinV-K ab 01.04.2021.

  • 1.) Softwareanwender die in der Branchensoftware eine Ladenkasse anwendern, dürfen diese nur noch mit einer TSE verwenden.

    2.) Softwareanbieter dürfen bereits seit dem 01.01.2021 keine Ladenkassen mehr ohne TSE anbieten.

    3.) Softwareanbieter dürfen seit dem 01.04.2021 keine Ladenkassen ohne TSE mehr unterstützen.

    4.) Ab der Softwareversion 21.x unterstützt mmOrthosoft® nur noch Ladenkassen mit TSE.
         Ältere Programmversionen ohne TSE dürfen nicht mehr gepflegt und unterstützt werden.


    Quellen:    

    Siehe Internet !

    Zitat: Barumsätze die mit einer TSE zu schützen sind werden wie folgt definiert:  Bargeld, EC-Karte, Kreditkarte, Gutscheine usw.
            Als Barumsätze gelten Umsätze, bei denen die Gegenleistung mit Bargeld, Kredit- oder Bankomatkarte vor Ort, sowie anderen vergleichbaren Zahlungsformen
            (z.B. Zahlung mittels Mobiltelefon oder PayLife Quick) beglichen wird.

    Wann immer Barumsätze (mittels Cash, EC-Karte, Kreditkarte, Gutscheine) erfasst werden, müssen diese Aufzeichnungen nach der KassenSichV gegen Manipulationen geschützt werden.
  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantrage ich / beantragen wir die Verlängerung der druch den Erlass / Allgemeinverfügung eingeräumte Frist über den 31. März 2021 hinaus gemäß § 148 AI wegen Vorliegens unbilliger sachlicher Härte bis zum 15.04.2021.

    Wir verfügen über __ Ladenkassen des Herstellers mmOrthosoft®. Diese Ladenkassen erfüllen ab der Version 21.x die Anforderungen der KassenSichV und ermöglichen die Anbindung einer TSE eine Onlineanbieters. Eine Beauftragung der TSE des Anbieters mmOrthosoft® ist erfolgt und liegt in Kopie bei. 

    Leider haben wir die vollständige Umsetzung der Anforderungen an die Betriebsystemumgebung bisher nicht realsiert und wir bitten um Fristverlängerung bis zum 15.04.2021.
    Wir bitten um unbürokratische Bearbeitung und Genehmigung des Antrags,

    Mit freundlichen Grüßen

  • Update 15.02.2021:

    Wir liefern die zertifizierte Programmversion 21.x der neuen Ladenkasse mit Online TSE aus. Ab dem 1.4.2021 muss jeder Anwender mit Ladenkasse(n) die Version 21.x nutzen und die Installation der Ladenkassen mit uns abgeschlossen haben.


    Update 29.09.2020:

    Wir möchten nocheinmal darauf hinweisen. Laut KassenSichV ist es uns Softwareanbieter verboten Ladenkassensysteme ohne TSE zu bewerben, verkaufen oder den Betrieb in neuen Programmversionen zuzulassen. Daher werden wir zukünftig ausschließlich mit der Version 20.2 arbeiten, ein Support früherer Versionen müßen wir um Schadensersatzansprüche auszuschließen, dann ablehnen.

    Update 10.08.2020:

    Nachdem jetzt alle Bundesländer eine Regelung zur Einführung der KassenSichV (TSE) erlassen haben, bieten wir ab sofort die Möglichkeit die TSE verbindlich zu bestellen. Auslieferung sofort nach Zertifizierung durch die entsprechenden Behörden, voraussichtlich im Verlauf 2020.

    Update 15.07.2020:

    Einige Bundesländer haben angekündigt die KassenSichV auf den 31.03.2021 zu verschieben. Die genauen Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie im Tab „INFO: Regelungen der einzelnen Bundesländer“

    Update 20.03.2020:

    Wir werden als Ladenkassen-TSE eine Online Variante unterstützen. Das bedeutet für Sie, dass Sie an jedem mmOrthosoft® Arbeitsplatz mit Internet Anschluß eine Ladenkasse betreiben können. (Eine genaue Beschreibung inklusive alle Vorteile für mmOrthosoft(R) Anwender finden Sie im Reiter "TSE Schnittstelle und Ihre Vorteile"

    Generelles zur KassenSichV 09.09.2017:

    Die KassenSichV gilt seit 2020. Aufgrund von Lieferengpässen der ursprünglich angedachten IT Komponenten gab es eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020. Mitterweile sind auch Onlinelkösungen ohne IT-Komponenten möglich.
    Wesentliches Ziel der KassenSichV ist die manipulationsfreie Ladenkasse. Erreicht werden soll das durch mehrere Vorgaben: Mit der Laden-KassenSicherungsVerordnung muss eine Ladenkasse zusätzlich zur manipulationssicheren GOBD konformen Programmierung eine "Technische Sicherheits Einrichtung" TSE ansteuern, die alle Ladenkassenbewegungen zusätzlich unveränderbar und manipulationssicher speichert. Diese wird von Drittanbietern geliefert und muss zertifiziert sein. Im wesentlichen handelt es sich bei der TSE um einen Datenspeicher, der alle Ladenkassenvorgänge ein zweites mal in einer Blackbox speichert. Die Daten auf der Blackbox sind über Blockchaintechnologien nicht manipulierbar. Pro Beleg wird eine zusätzliche Prüfnummer generiert, die auch auf dem Beleg ausgedruckt werden muss. Bei Steuerprüfungen gehen dann die Steuerprüfer davon aus, dass die Ladenkassen nicht extrem und aufwendig zu prüfen sind, weil sowohl die GOBD konforme Programmierung als auch die nicht manipulierbare TSE jegliche Datenveränderung verhindert. Trotzdem wird für Prüffälle eine erweiterte Exportschnittstelle DSFinV-K gefordert. Wir haben uns für eine reine Online Lösung ohne wartungsintensive IT-Komponenten entschieden.

    Folgende Punkte muß die Ladenkasse im Rahmen der KassenSichV zukünftig erfüllen:
    a) Jeder Steuerpflichtige muß seine Ladenkasse (beim Finanzamt) anmelden und erhalt eine eindeutigen Ladenkassennummer.
    b) Die Ladenkassen-Programme müssen die GoBD berücksichtigen und müssen alle Vorgänge an der Ladenkasse "lückenlos" abspeichern.
    c) Die Ladenkasse muss einen speziellen DSFinV-K Export der Daten ermöglichen.
    d) Die Ladenkasse muss eine TSE = Technische-Sicherheits-Einrichtung ansteuern, die die Bon Daten zusätzlich unveränderbar speichert.
    e) Die zertifizierte TSE kann entweder eine IT-Komponente sein, oder eine Online-Komponente bei einem speziellen Fiskal Cloud Anbieter. 
    e) Die Ladenkasse muß zwingend einen Bon drucken, bekannt als Bondruckpflicht.
    f) Alternativ zum Bondruck wird diskutiert, dass auch ein PDF erzeugt werden darf, das direkt per E-Mail versendet wird.

    HINWEIS: Nach der Laden-Kassensicherungsverordnung muss die eingesetzte TSE mit einer Zertifizierung versehen sein, nicht das Programmodul mmOrthosoft® Ladenkasse.

     

  • Nach Aussagen der Online TSE-Anbieter wird diese voraussichtlich ab dem Oktober 2020 von den entsprechenden Behörden zertifiziert zur Verfügung stehen. Direkt im Anschluß schließen wir unsere Programmierabeiten und und werden die TSE mit der Version 20.2 ausliefern.

    Wir integrieren TSE-Komponenten (Technische Sicherheitseinrichtungen), die Sie erwerben und die Sie einzeln registrieren müssen. Wir werden dabei eine Auswahl von uns unterstützter TSE Komponenten benennen. Diese vom Gesetzgeber geforderten TSE  müssen vom jeweiligen Hersteller zertifiziert sein. Wir werden natürlich nur zertifizierte Komponenten einbinden. Verfügbar spätestens zum 15.02.2021

    Im wesentlichen mußten wir uns zwischen wartungsintensiven TSE Hardwarekomponeten oder einer für den Kunden fast wartungsfreien Cloud TSE Lösung entscheiden.

    UPDATE: 20.03.2020 Wir haben uns endgültig entschieden, wir werden als Ladenkassen-TSE ausschließlich die Online-Variante unterstützen. Das bedeutet für Sie, dass Sie an jedem mmOrthosoft® Arbeitsplatz mit Internet Anschluß eine Ladenkasse betreiben können. Dienstleister wird die dt. Fiskal sein.

    Ihre wesentlichen Vorteile:

    - Verfügbarkeit der mmOrthosoft
    ® Online TSE 99,7%
    - Zugriffzeiten durchschnittlich ca. 1 Sekunden (ähnlich den Kartenlesern)
    - SIe können weiterhin die meisten vorhandenen Ladenkassenkomponenten wie Drucker etc. verwenden.
    - Die vom Gesetzgeber vorgesehenen, regelmässigen auszutauschenden Komponenten (3, 5 und 7 Jahre) entfallen komplett.  
    - Damit fallen auch die kostenpflichtigen Besuche speziell zertifizierter Techniker komplett weg.
    Die Anzahl druckbarer Bons ist NICHT begrenzt, Sie können beliebig viele Bons drucken. (Anzahl der Signaturen ist unbegrenzt).
    - Anmeldung neuer Ladenkassen oder einzelner Ladenkassenkomponenten (z.B. Bondrucker) direkt über mmOrthosoft®. 

    - NEU: Inklusive der vom Gesetzgeber zusätzliche geforderten regelmäßigen DSGVO konformen Datensicherung der TSE.


    Hinweis aufgrund häufiger Anfragen:
    Trotz häufiger anders lautender Information, anscheinend auch von Steuerberatern und Steuerprüfern:  Laut der KassenSichVerordnung müssen die TSE Komponenten über eine Zertifizierung verfügen. Die Ladenkassensoftware selbst kann NICHT zertifiziert werden ! Jede TSE verfügt über eine eindeutige zertifizierte Seriennummer. Diese Seriennummer muss auf dem Bon mit ausgedruckt werden!

  • Ihr persönlicher Ladenkassenfahrplan:  (Stichtag 30.09.2020)

    1.) Beim Steuerberater die Anmelderegularien erfragen.

    2.) An- und Ummeldungen direkt über mmOrthosoft® möglich.

    3.) Für jede Ladenkasse benötigen Sie einen speziellen Zusatzvertrag mit mmOrthosoft®.

    4). Zertifizierung der Online-TSE durch die entsprechenden Behörden im Verlaufe 2020 ab dem Oktober.

    5) Ab der Bereitstellung der Online-TSE, liefern wir die Version 20.2 mit Online TSE aus.

    6)  Die elektronische Meldung an die Finanzverwaltung steht von der OFD noch nicht bereit, soll aber noch 2020 kommen.

    7) Hinweis: Die vorherigen Programmversionen dürfen dann nicht mehr die alte Ladenkasse nutzen.  

    8.) Wenn all diese Daten verfügbar sind, vereinbaren Sie einen Installationstermin mit unserer Helpline Technik unter technik@mmorthosoft.de

     


  • Das Bundesministerium für Finanzen kurz BMF hat informiert, dass auch in Zeiten von Corona wird die Übergangsfrist zum 30.09 nicht verlängert wird.

    So ging ein Schreiben an Verbände und Kammern, dass deren Mitglieder die Frist zum 30.9.2020 beachten müssen.
    Viele Länder verlängern jedoch die Übergangsfrist, teilweise muß ein gesonderter Antrag / Erklärung beim jeweiligem Finanzant vorgelegt werden um Fristverlängerung zu erwirken.
    Im Speziellen ist in den Bundesländern "BREMEN", "RHEINLAND-PFALZ" und "THÜRINGEN" ein gesonderter Antrag oder eine Erklärung beim Finanzamt vorzulegen, um die Fristverlängerung zu erwirken.


    UPDATE vom 05.08.2020: 
    Auch Bremen hat jetzt einer eventuellen Verschiebung unter der Vorraussetzung einer individuellen Vereinbarung zugestimmt.
    UPDATE vom 31.07.2020: 
    Bis auf Bremen haben alle Bundesländer einer eventuellen Verschiebung unter den unten genannten Bedingungen zugestimmt.
    UPDATE vom 25.07.2020:
    Folgende 11 Bundesländer haben einer eventuellen Verschiebung unter den unten genannten Bedingungen zugestimmt.
    UPDATE vom 20.07.2020:
    Folgende 9 Bundesländer haben einer eventuellen Verschiebung unter den unten genannten Bedingungen zugestimmt.
    01. BADEN-WÜRTEMBERG:
    02. BAYERN:
    03. BERLIN
    04. BRANDENBURG
    05. BREMEN
                           Es muss ein individueller Antrag beim Finanzamt gestellt werden, in dem begründet wird,
                           dass eine Cloud-TSE geplant, aber noch nicht verfügbar ist.
                           Die dafür erforderlichen Dokumente erhalten Sie von uns, wenn Sie sich für die mmOrthosoft® Online-TSE entscheiden

    06. HAMBURG:
    07. HESSEN
    08. MECKLENBURG-VORPOMMERN:
    09. NIEDERSACHSEN:
    10. NORDRHEIN-WESTFALEN:
    11. RHEINLAND PFALZ
                        Sie finden das Merkblatt und das Formular zur Antragstellung auf der Website des Ministerium der Finanzen.
                        Nach dem Ausfüllen leiten Sie das Formular an das örtlich zuständige Finanzamt.
                        >>>Das Merkblatt    >>>Das Formular zur Antragstellung
    12. SAARLAND 
    13. SACHSEN
    14. SACHSEN-ANHALT
    15. SCHLESWIG-HOLSTEIN
    16. THÜRINGEN
                        Das Vorliegen der Voraussetzungen ist dem Finanzamt formlos zu erklären.
                        Es kann auch der Vordruckauf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums verwendet werden.
                        >>>Vordruck auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums
                       
    Der Steuerpflichtige muss bis spätestens 30. September 2020 eine TSE verbindlich bestellt oder einen Kassenfachhändler, einen Kassenhersteller oder einen anderer Dienstleister im Kassenbereich verbindlich mit dem fristgerechten funktionsfertigen Einbau der TSE in das elektronische Aufzeichnungssystem beauftragt haben. Ist der Einbau einer cloudbasierten TSE beabsichtigt, eine solche aber noch nicht verfügbar, ist die Nichtverfügbarkeit durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Der funktionsfertige Einbau einerTSE bis  zum  31.März  2021 muss auch  in  diesen  Fällen sichergestellt werden.
     
    Viele Länder verlängern jedoch die Übergangsfrist
    Auch in Zeiten von Corona wird diese Übergangsfrist nicht verlängert, informierte das BMF. So ging ein Schreiben an Verbände und Kammern, dass deren Mitglieder die Frist zum 30.9.2020 beachten müssen.

    Aktuell: In der Mehrheit der Bundesländer wurde jedoch verfügt, dass eine längere Frist gewährt wird. So verlängern Baden-Württemberg ( Meldung v. 13.7.2020), Hessen ( Meldung v. 10.7.2020), Hamburg, Nordrhein-Westfalen ( Meldung v. 10.7.2020), Bayern ( Meldung v. 10.7.2020), FinMin Niedersachsen ( Meldung v. 10.7.2020), Schleswig-Holstein ( Meldung v. 10.7.2020), Sachsen ( Meldung v. 15.7.2020), das Saarland ( Meldung v. 14.7.2020), Mecklenburg-Vorpommern ( Meldung v. 17.7.2020) und Berlin ( Meldung v. 24.7.2020) die Frist bis 31.3.2021. Das Saarländische FinMin weist aktuell darauf hin, die Voraussetzung für die längere Frist sei, dass Unternehmer vor dem 30.9.2020 einen Kassenfachhändler, Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fachgerechten Einbau einer TSE oder Einsatz einer cloudbasierten TSE-Lösung beauftragt haben. Auf eine ähnliche Regelung hat nun auch Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. In Sachsen wurde festgelegt, dass die Kassensysteme nicht beanstandet werden, wenn der Einbau einer TSE bis zum 31.8.2020 nachweislich in Auftrag gegeben wurde.
     
     
     
    BundeslandKürzelHauptstadtBeitritt zum BundBundesrats-
    stimmen
    Fläche in (km²)Einwohner in (Mio.)Sprachen
    Baden-WürttembergBWStuttgart1949635.75110,880Deutsch
    BayernBYMünchen1949670.55012,844Deutsch
    BerlinBE199048923,520Deutsch
    BrandenburgBBPotsdam1990429.6542,485Deutsch, Niedersorbisch, Niederdeutsch
    BremenHBBremen194934200,671Deutsch, Niederdeutsch
    HamburgHH194937551,787Deutsch, Niederdeutsch
    HessenHEWiesbaden1949521.1156,176Deutsch
    Mecklenburg-Vorpommern


    MVSchwerin1990323.2121,612Deutsch, Niederdeutsch
    NiedersachsenNIHannover1949647.5937,927Deutsch, Saterfriesisch, Niederdeutsch
    Nordrhein-WestfalenNRW
    Düsseldorf
    1949634.11317,865Deutsch, Niederdeutsch
    Rheinland-PfalzRPMainz1949419.8544,053Deutsch
    Saarland

    SLSaarbrücken195732.5670,996Deutsch
    SachsenSNDresden1990418.4494,085Deutsch, Obersorbisch
    Sachsen-AnhaltSTMagdeburg1990420.4522,245Deutsch, Niederdeutsch
    Schleswig-HolsteinSHKiel1949415.8022,859Deutsch, Dänisch, Nordfriesisch, Plattdeutsch oder Niederdeutsch und Romanes
    ThüringenTHErfurt1990416.2022,171Deutsch
    BundeslandKürzelHauptstadtBeitritt zum BundBundesrats-
    stimmen
    Fläche in (km²)Einwohner in (Mio.)Sprachen
     
    Quelle: https://kassensichv.com
     
     
     
  • Jede Ladenkasse muss beim Finanzamt angemeldet werden. Mit der Anmeldung erhält das Unternehmen für jede Ladenkasse eine eindeutige Kassennummer, die mit auf dem Bon ausgedruckt werden muss.
    Diese Anmeldung übernehmen wir im Rahmen der Installation bei unserem Onlineanbieter.

    Ob diese Anmeldung vollständig auch für Ihre steuerliche Anmeldung ausreicht, ist derzeit noch nicht klar dokumentiert. Wir empfhelen daher:  Bitte stimmen Sie sich zusätzlich mit Ihrem Steuerberater / Finanzamt ab.

  •  

    Name und Anschrift des UnternehmensxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxFa Mustermann, 99999 Musterhausen, etc.
    Datum der Belegerstellungxx.x.xxxxx01.01.0001
    mmOrthosoft Ladenkassenbonnummer xxxxxxxxxx1234567890
    Bon Positionen mit Menge und Steuerkennz. 1 Bandage      V 119,00 €
    Endsummexxxxxxxxx.xx119,00 €
    Steuer enthalten in vollem Steuersatz xxxxxxxxx.xx019,00 €
    Steuer enthalten in halbem Steuersatz xxxxxxxxx.xx000,00 €
      

     

    Transaktionsnummer:xxxFortlfd. Transaktionsnummer pro Vorgang pro Ladenkasse
    Signature Counter:    xxxxxx pro Bon
    Signatur:            xxx > 150 Zeichen Eindeutige Identifikation des Kassenbons
    Transaktions Startzeit:dd-mm-yyyy hh:mm.ssStartzeitpunkt  des Bons senden
    Transaktions Endezeit:   dd-mm-yyyy hh:mm.ssEndezeit des Bon senden
    TSE Serienummer:   xxx >50 ZeichenSeriennummer der TSE (Client ID)
       


    Hier ist ein Beispielausdruck mit QR Code: 


     

  • Digitale Schnittstelle der FinanzVerwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)

    Wir erstellen das DSFinV-K Protokoll während der Ladenkassenutzung.
    Für Prüffälle wird ein erweiterter Datenexport erstellt.
    Basis ist das bisherige IDEA Format.

    Genaue Beschreibung siehe DSFinV-K.

  • Mit jedem Tagesende werden von mmOrthosoft die LOG Dateien der TSE + DSFinV-K Daten des Tages in das Archiv System des Online TSE Anbieters übertragen. Diese Datensicherung kann bei einer Kassenschau in beliebigen Zeiträumen ausgewertet werden.

    Damit ist der Anwender von einer eigenen Sicherung und Archivierung der Daten befreit.

  • Für den Einsatz der der TSE Komponenten gelten strenge Anforderungen aufgrund der DSGVO und GOBD. Die uns zur Verfügung gestellten Softwarekomponeten unterstützen nur die folgenden Betriebssysteme:


    Lokale Arbeitsplatzbetriebssysteme:
    - Ausschließlich "Microsoft Windows 10" incl. aktueller Funktionsupdates

    Serverbetriebssysteme:
    - Ausschließlich freigegeben "Microsoft SERVER Betriebssystem" ab der Version "2019"

    Hinweis: Ältere Betriebssystemkomponenten werden vom Hersteller nicht mehr unterstützt und gelten aufgrund fehlender Sicherheitsupdates als unsicher und entsprechen damit weder den Anforderungen der TSE, der GOBD noch der DSGVO.

  • Vertriebsverbot für nicht konforme TSE Ladenkassen!

    Sofern Sie vor Ablauf des 30.09.2020 noch KEINE Online TSE bestellt haben, Informieren wir Sie darüber, dass es uns als Softwareanbieter laut KassenSichV verboten ist, Ladenkassensysteme ohne TSE zu bewerben, zu verkaufen oder den Betrieb zuzulassen.

    Aus diesem Grund werden wir zukünftig ausschließlich die Programm-Version 20.2.ff unterstützen.

    Den Support für vorangegangene Programm-Versionen, müssen wir aufgrund von möglichen Schadensersatzansprüchen ablehnen.

     

  • 1.) Bei einem Wechsel der TSE ist keinerlei Anpassung notwendig, der fcc bleibt wie er ist. 

    2.Bei einem Festplattenwechsel muss der FCC neu installiert werden. Deshalb wird die Installation eines Raid Systems an der Ladenkasse empfohlen. Um Manipulationen zu vermeiden ist eine Datenrücksicherung nicht möglich, nur die Log Dateien können Rückgesichert werden.  

    3,) Ab November wird man eine erste Archivlösung nutzen können, die in die wir auch die täglichen DsfinV-K Daten speichern können. 

  • Für die Einrichtung der TSE bei den einzelnen Ladenkassen benötigen wir einige Informationen von Ihnen, dafür haben wir ein Onlineformular für Sie vorbereitet: Einfach hier auf den Link klicken, Formular vollständig ausfüllen, wir melden uns dann wegen einen Installationstermin zurück.

    Zum Online-Formular



  • Es werden weitere Anforderungen an den ordnungsmäßen Betrieb einer Ladenkasse mit TSE gestellt:


    - Verwendung zugelassener Betriebssysteme
    - Sicherheitsupdates der Betriebssysteme
    - Aktuell Windows 10 im aktuellen Build
    - Schutz vor Schadsoftware
    - Zugriffbeschränkungen
    - Secure Boot
    - Festplattenverschlüsselung
    - Geschütztes Netzwerk (Kein WLAN)

  • Immer wieder interpretieren und diskutieren verschiedene Anwender die KassenSichV.

    Aus diesem Grund haben wir eine Klärung der wichtigsten juristischen Fragen veranlasst:

    Erfüllt mmOrthosoft mit dem kostenlosen Update auf die Programmversion 21.x alle Anforderungen der KassensichV?

    - Ja, mmOrthosoft® erfüllt mit dem kostenlosem Update auf die Programmversion 21.x alle Anforderungen der KassenSichV.
      1) Die Ansteuerung einer TSE
      2) Die geforderte vollständige Aufzeichnung der Daten
      3) Die geforderte Belegausgabe (Bondruck)
      4) Die Datenschnittstelle DSFinV-K

    Der Anwender von mmOrthosoft® muß zusätzlich zur Ladenkasse einen TSE betreiben. Wir unterstützen derzeit nur einen Online TSE Anbieter, da nur dieser Anbieter eine zertifizierte Online TSE anbietet.

    Können Kunden selbst entscheiden, ob Sie Ladenkassen zukünftig mit oder ohne TSE einsetzen möchten?

    - Nein, bei der KassenSichV handelt es sich um ein Gesetz.
    - Ab dem 31.3.2021 ist der Einsatz einer Ladenkasse ohne TSE rerchtlich und steuerrechtlich nicht mehr zulässig.
    - Ausnahmen sind für unsere Anwender nur bei Kleinstumsätze (maximal 100 Euro pro Monat) vorgesehen.

    Dürfen Softwareanbieter Ladenkassen ohne TSE anbieten?
    - Nein, auch wir Softwareanbieter dürfen bereits ab dem 01.01.2021 keine Ladenkassen ohne TSE mehr anbieten.
    - Seit dem 01.01.2021 gibt es ein Verkaufsverbot für Ladenkassen ohne TSE.

    Dürfen Softwareanbieter alte Ladenkassen ohne TSE weiter unterstützen?
    - Nur nachgerüstete bzw. upgedatete Ladenkassensysteme mit TSE dürfen auf dem Markt bleiben, da der Kunde zur TSE verpflichtet ist.
    - Support darf nur noch für solche upgedatete Ladenkassensysteme mit TSE angeboten werden.

    Darf der Softwareanbieter in der Ladenkassensoftware die TSE deaktivierbar schalten?
    - Nein, die TSE darf auf keinen Fall deaktivierbar sein. Das wäre eine Straftat.

    Gilt der Pflegevertrag weiter, auch wenn der Anwender die TSE nicht einsetzen möchte?
    - Ja, der Softwareanbieter hat durch die zur Verfügungstellung des kostenlosen Updates mit TSE seine Pflichten erfüllt.




  • Corona-Überbrückungshilfe III

    Siehe auch: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html

    2.4 Welche Kosten sind förderfähig?

    Punkt 9. Betriebliche Lizenzgebühren
    z.B. für IT Programme, - Zahlungen von Lizenzen ....

    Punkt 14. ... Invenstionen in Digitalsierung ....
    Förderfähig sind auch Anschaffungen und Erweiterungen von elektronischen Aufzeichnungen im Sinne des § 146a Abgabenordnung.

     

     

     

     

     

     

    Hinweis: Hier handelt es sich um einen reinen Hinweis von Kollegen. Stimmen Sie sich bitte selbst mit Ihrem Steuerberater bzw. mit der Finanzbehörde a

  • Ab dem 1.4.2021 war der Einsatz einer Ladenkasse mit TSE nach der KassenSichV nach mehreren Terminverschiebung und trotz Corona gesetzlich vorgeschrieben.

    Wichtige Hinweise:
    - Für uns Softwareanbieter bestand schon seit Ende 2020 eine Werbe- und Verkaufsverbot für Ladenkassen ohne TSE.
    - Ausnahmegenehmigungen wurden nur für Anwender erteilt, deren Softwareanbieter keine TSE bis zum 1.04.2021 bereitstellen konnten.

    Chronologie:

    • Seit November 2020 boten wir unseren Anwendern festgelegte Installationstermine für den Februar und März 2021 an, damit wir in diesem kurzen Zeitraum mit allen Anwendern ab Mitte Februar 2021 die Installation und Inbetriebnahme der Ladenkassen durchführen konnten.
    • Mitte Februar 2021 konnte unser ONLINE TSE Anbieter endlich seine Zertifizierung durchführung und ab da konnten wir die ersten Testinstallationen mit unserer Version 21.ff durchführen.
    • Auch unsere Anwender musste im Vorfeld Arbeit leisten. Der Umgebungsschutz der KassenSichV sah vor, dass nur noch aktuelle und sichere Betriebssysteme zum Einsatz kommen dürfen.Die Arbeitsplatz-Betriebsysteme musste alle auf MS WIN10 umgestellt werden und alle Server mindestens auf MS SERVER 2019.(Wobei wir grossenteils diese Aufgabe im Rahmen unserer technischen Helpline mit übernommen haben)
    • Februar und März 2021 haben wir in einem außergewöhnlichen Kraftaufwand quasi Im Stundentakt mit zusätzlichem Personalaufwand bei allen unseren Kunden die neue Prorgammversion 21.ff installiert und dann die "neuen Ladenkassen" mit TSE installiert. Damit haben unsere Anwender und wir alle gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig erfüllt.

      Thematische Probleme:

      - Wir hatten nur eine Handvoll Anwender, die die Umrüstung auf die neuen Betriebsysteme verschlafen haben und damit NICHT rechtzeitig die KassenSichV umgesetzt haben.
      - Diese mal haben die Steuerbehörden wohl sehr schnell reagiert und schon bei einigen Anwendern Ladenkassenprüfungen angekündigt.
      - Offensichtlich wurden in Fällen bei noch nicht installierten TSE den Steuerbehörden als Grund gemeldet, dass mmOrthosoft® die Programmversion nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hätte.
      - Daher wurden wir von Steuerberatern / Steuerbehörden schriftlich angefragt, wann wir eine Programmversion mit TSE ausliefern werden.
      - Wir haben natürlich wahrheitsgemäß angegeben, dass die Programmversion bereits seit Februar 2020 ausgeliefert wurde.

    Wichtige Handlungsanweisungen:
    - Achten Sie bei Anfragen der Steuerbehörden darauf, welche Aussagen aus unserem Hause kommen.
    - Beachten Sie alle Update- und Upgradehinweise zur TSE.
    - Das Arbeiten mit alten Versionen, wird anscheinend wie Arbeiten ohne TSE geahndet.
    - Beachten Sie immer vollständig die gültigen Vorrschriften zum Umgebungsschutz.

     




Häufige Fragen

zur Ladenkasse:

  • Ab wann kann die neue Ladenkasse mit TSE installiert werden ?
    Die mmOrthosoft® Ladenkasse kann ab Mitte Februar 2021 installiert werden. Wir haben auf der Internetseite einen Terminkalender veröffentlicht, damit jeder Anwender sich terminlich mit uns abstimmen kann.
  • Ist die Ladenkasse GOBD konform?
  • Entspricht die Ladenkasse der ab 2021 geltenden Ladenkassensicherungsverordnung (KassenSichV)?
  • Mit welchen IT Komponenten ist die Ladenkasse kompatibel?
  • Kann ich die bestehenden Ladenkassenkomponenten weiterverwenden?
  • Brauche ich an jedem Ladenkassenplatz Internetzugang?
  • Können die neuen Ladenkassen im laufenden Betrieb eingerichtet werden?
  • Wie lange dauert eine eine TSE Online Abfrage?
  • Was passiert wenn die Internetverbindung gestört ist?
  • Warum haben wir uns für eine Online TSE und nicht eine Hardware TSE entschieden ?
  • Wieso fallen Zusatzkosten an, wenn doch das Update kostenlos ist?

Kostenlos Kontakt aufnehmen

Zum Programm Modul "Ladenkasse"

ALT:

Artikelbezeichnung
mmOrthosoft® Sondermodul Ladenkasse
INTERN: Sondermodul sollte entfallen

Aus unserer F&A
Beschreibung:
Die mmOrthosoft® Ladenkasse simuliert eine Registrierkasse auf dem PC. Damit entfällt der Kauf einer reinen Registerkasse. Während des Kassiervorgangs, kann man auf Daten von mmOrthosoft® zugreifen (Adressen, Artikel, Rezepte, Belege, usw.).

Als Ladenkasse können ein oder mehrere PCs als Arbeitsstationen im Netzwerk eingesetzt werden.
Die Ladenkasse ist ein normaler PC und es ist möglich, Ladenkassenkomponenten wie Rezept-/Bondrucker, Kundendisplay, Geldschublade, Barcodescanner, Unterschriftpads, Geldkartenleser usw. anzuschließen.

Ihr Nutzen:
Voll integriert in mmOrthosoft®, haben Sie schnellen Zugriff auf die im System enthaltenen Informationen. Jeder Verkaufsvorgang wird dokumentiert, ist nachvollziehbar und auswertbar.

Funktionsübersicht:
1. Einsatz als reine Registrierkasse
2. Einsatz als Registrierkasse mit Rezepttaxierung
3. Einsatz als Registrierkasse zur Rezepterfassung mit Verbindung zur Warenwirtschaft
    und Übergabe der Journale an die FIBU

Voraussetzungen Lizenz:
Freischaltung des Moduls Ladenkasse/Barverkauf

Voraussetzungen Technik:
Welche Hardware für die Ladenkasse einsetzbar ist, finden Sie auf unserer Internetseite www.mmorthosoft.de im Bereich Hardwareanforderungen.
Die Installationsanleitungen zu den einzelnen Hardwarekomponenten (Bondrucker, Barcodescanner, etc.) entnehmen Sie bitte unserer F&A-Datenbank.

Voraussetzungen Einstellungen:
Die als Ladenkasse vorgesehene Arbeitsstation muss als solche installiert und eingerichtet werden. Die Hardwareinstallation muss vor Durchführung des Seminars durch Ihren IT-Partner erfolgen oder kann auch von uns als kostenpflichtige Leistung gebucht werden.
Helpline Technik, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Fax: 06227-8383-99 oder Telefon mit Anrufbeantworter: 06227-83-84-85.

Voraussetzungen Seminare:
Seminar Ladenkasse

Verfügbares Handbuch:
Handbuch Ladenkasse Einrichtung & Bedienung (Siehe F1)

Weiteres Vorgehen:
Bitte wenden Sie sich an unseren Vertrieb und erfragen Sie ein persönliches Angebot.
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon: 06227-83 83 20

UPDATES:  2017 Anpassungen zum Thema Manipulationssicherheit                         
Nach dem Gesetz zum "Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ gibt es zwar eine rechtlich anerkannte Sicherheitslösung "INSIKA" (Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme), die mithilfe einer Smartcard die digitale Signaturen zu jeder Buchung erzeugt, diese Lösung hat sich aber nicht breit durchgesetzt.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber gesetzliche Änderung eingeführt, die z.B. dazu führen, dass

1) die Steuerprüfer sich zur Kontrolle von Ladenkassen zukünftig nicht mehr anmelden (Stichwort Kassennachschau)

2) durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulation ... alle Kassensysteme, (auch Software Ladenkassen)  zukünftig Vorkehrungen schaffen müssen, dass eine Manipulation einmal eingegebener Daten nicht mehr stattfinden kann ( z.B.  Darf ein stornierter Artikel nicht einfach gelöscht werden, sondern muss immer als verkaufter Artikel in den Daten stehen, der Stornovorgang muss als separater Datensatz zusätzlich in die Datei aufgenommen werden). Eine Zertifizierung der Softwareladenkassen ist nicht möglich!

Siehe auch GOBD !


Aus unserer alten Homepage
Ladenkasse generell
Binden sie Ihr Ladengeschäft ganz einfach an.
Barverkauf im Ladengeschäft mit allen benötigten Daten
Kundendisplay, Kassenschublade, Barcode-Lesegerät, sowie direkte Auswertungsmöglichkeit der Kranken­versicherungskarte
Abbuchung der Artikel direkt vom Lager
Anbindung der Verkaufsfilialen über ISDN, UMTS, Web
Bezahlung bar, mit Karte, über Rezept und Rechnung
Integration von Telecash-Systemen
Bezahlung von Eigenanteilen
Verbindung zu Rechnung, KV und Rezepten zur Ausbuchung der Eigenanteile.
Schauen Sie sich zu diesem Thema auch folgende Videos an:
mmOrthosoft® Ladenkasse: Abholbons.
mmOrthosoft® Ladenkasse: Einsatz ohne Hardware zum Führen des Kassenbuchs.
Modultyp: Programmmodul
Enthalten in allen Programmversionen

Bargeldloses Bezahlen der Ware. Erhöhen Sie Ihren Kundenservice! Ausgestattet mit diesem Modul wird Ihre Ladenkasse zum echten Leistungsträger. Direktabbuchungen aller Verkäufe im Artikelstamm sowie direkte Rezept- bzw. Kreditkarten­abrechnung sind kundenfreundlich und beschleunigen den Zahlungseingang.

PLÜ
• Barverkauf im Ladengeschäft mit allen benötigten Daten
• Kundendisplay, Kassenschublade, Barcode-Lesegerät
sowie direkte Auswertungsmöglichkeit der Krankenversicherungskarte
• Abbuchung der Artikel direkt vom Lager
• Anbindung der Verkaufsfilialen über ISDN, UMTS, Web
• Bezahlung bar, mit Karte, über Rezept und Rechnung
• Integration von Telecash-Systemen
• Bezahlung von Eigenanteilen
• Verbindung zu Rechnung, KV und Rezepten zur Ausbuchung
der Eigenanteile.Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

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