Was bedeutet die TI für die Hilfsmittelerbringer ?

Telematik-Infrastruktur

Die zukunftssicherere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen.

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Was bedeutet "TI ready" für mmOrthosoft® Anwender?

mmOrthosoft® unterstützt Sie in 3 Schritten:

Schritt:1 Bereitstellung aller notw. IT Komponenten Konnektoren; Router, Kartenlesegeräte usw.
Schritt:2 Entwicklung und Integration aller benötigten mmOrthosoft® Programme & Schnittstellen
Schritt:3 Bereitstellung und Einschulung / Einweisung in die Programmhandhabung

mmOrthosoft® Anwender schließen mit diesen 3 Schritte eventuelle Schnittstellen- oder Kompatibilitätsprobleme quasi von vorne herein aus!

Das nennen wir die mmOrthosoft® GaranTI
und hier gehts direkt zur unverbindlichen Vorbestellung:
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Was ist die Telematik-Infrastruktur?

Die Telematik-Infrastruktur beschreibt einen speziell gesicherten Datenraum innerhalb des Internets für alle Beteiligten des Gesundheitswesen. Dieser spezielle Bereich des Internets erleichtert die einrichtungsübergreifende und interdisziplinäre Kommunikation zwischen niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken, Krankenhäusern und anderen Teilnehmern des Gesundheitswesens. Diese Plattform soll vor allem Sicherheit bieten und möglichst viele Komponenten unterstützen. Basis ist das eHealth-Gesetz

 


Wie wird die Telematik-Infrastruktur umgesetzt ?

Dieser spezielle Datenraum der Telematik-Infrastruktur wird über im Internet übliche und bekannte Techniken umgesetzt. Jeder Teilnehmer an der Telematik-Infrastruktur muss sich über verschlüsselte Internetkanäle, sogenannte Tunnel via VPN mit dem Internet verbinden. Damit ist ein unauthorisierter Zugang von Dritten ausgeschlossen. Diese VPN Verbindung kann über Softwarekomponenten oder IT-Komponenten realisiert werden. Die Telematik-Infrastruktur wird ausschließlich über nicht manipulierbare IT-Komponenten realsiert. 

 

Wie kann ich als Gesundheitshandwerker
an der Telematik-Infrastruktur teilnehmen ?

Im wesentlichen benötigt das Unternehmen einen Konnektor (Router) für den Zugang in das Internet, der die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Telematik-Infrastruktur ermöglicht. Zusätzlich benötigt jedes Unternehmen zur sicheren Identifizierung eine Security Module Card Typ B kurz SMC-B Karte. Nur damit ist ein Zugriff des Unternehmens auf die Daten innerhalb der Telematik-Infrastruktur möglich.
eHeilberufeausweis.PNG + KartenlesereHBA.PNG
Zusätzlich benötigt jeder Mitarbeiter zur eindeutigen Identifizierung innerhalb der TI einen elektronischen Heilberufsausweis kurz eHBA

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Ab wann wird die Telematik-Infrastruktur verfügbar sein?
Die Telematik-Infrastruktur ist seit 2020 verfügbar und wird schrittweise für Leistungserbringer verpflichtend:
Seit Oktober 2020 müssen Apotheken angeschlossen sein,
Seit Januar 2021 müssen Krankenhäuser angeschlossen sein.

- Ab 2022 gilt dies auch für Arztpraxen
- Ab 2024 muß die Pflege angeschlossen sein
- Ab 2026 müßen Physios und Hebammen angebunden sein
- Ab 2024 / 26 sollen auch die Himi Lieferanten freiwillig / verpflichtend eingebunden werden
Parallel dazu werden neue elektronische Verfahren gestartet:
- Ab 2021 E-Medikamentation, - Ab 2022 E-Krankschreibung, - Ab 2022 E-Rezept (E-Verordnung)
- Ab 2022 E-Patientenakte, - Ab 2022 Notfalldatenmanagement, - Ab 2022 Telematikinfrastruktur-Messenger (TIM)

* Einige Krankenkassen bzw. Bundesländer fordern datenschutztechnische Änderungen, was eventuell für Zeitverschiebungen führen könnte!

Aktualisierter Zeitplan:

2027-07-01 E-Verordnung für Hilfsmittel verpflichtend. (DigiG 360 Abs 7 SGB V 14.12.2023).

2026-07-01 E-Verordnung für Hilfsmittel für alle Versorger verpflichtend.

2026-01-01 Soll die E-Verordnung für Hilfsmittel eingeführt werden.

2023-09-01 Erster Feldversuch zur Verordnung von Hilfsmitteln startet im 3. Quartal

Quelle: Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG).

Soweit die Theorie:
Um die Hilfsmittelbranche bestmöglich auf diesen Paradigmenwechsel vorzubereiten, hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) 2021 gemeinsam mit Partnern das Pilotprojekt „E-Verordnung für Hilfsmittel“ aufgesetzt. Es ist laut BIV-OT wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet. Zudem handle es sich dabei bislang um das deutschlandweit einzige Pilotprojekt, das die Digitalisierung von A bis Z von den Ärzten über Kostenträger, Patienten und Sanitätshäuser denke. Ziel ist es, bis zum offiziellen Start im Januar 2026 eine praxistaugliche Ende-zu-Ende-Lösung für E-Verordnungen für Hilfsmittel zur Hand zu haben. Nach Abschluss der ersten beiden Projektphasen soll nun im 3.Quartal 2023 der erste Feldversuch starten, teilte der BIV-OT mit. Dem Kernteam IT gehören an: AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe, carelogic, Noventi Health, opta data-Gruppe (Acriba, Eva, mmOrthosoft , Peadus), Optica, Abrechnungszentrum und TopM Software. Das Kernteam OT bilden Friedrich Georg Streifeneder, Jüttner, Orthopädie, Lettermann, mediteam, Münch + Hahn, Münch OT, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden sowie reha, team Betzlbacher.

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zum Thema "Telematik Infrastruktur"

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Wie sehen Sie die mmOrthosoft® Lösung (GaranTI), die als TI as a Service (TIaaS) direkt in mmOrthosoft® integriert wird und Sie dann nur einen Zugriff auf das Internet benötigen? (Kein eigener spezieller Router, keine Installation bei Ihnen vor Ort, keine Servicetechniker im Schadensfalle, alles Online betreut?)
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TI Komponenten:  (* Bezugsquelle mmOrthosoft®)

  • Um einen sicheren Datenraum für die TI zu schaffen, werden spezielle Konnektoren (Router) für das Gesundheitswesen entwickelt.

    Diese Konnektoren verfügen über eine integrierte Verschlüsselung und werden nur authorisierten Teilnehmern der Gesundheitsberufe zur Verfügung gestellt. Für die sonstigen Leistungserbringer sollen die ersten TI Komponenten ab 2024 / 2025 verfügbar sein!

    Daher ein aktuelles Preisbeispiel für  die Arzt Praxis, Apotheke oder Klinik: 
    Basis Konnektor für die Praxis mit Internetanschluß mit e-Health Kartenterminal für die eGK (2.500 € einmalig + 70 € Wartung pro Monat)
    Ergänzungen: Notfalldatenmanagement, Elektr. Patientenakte

    Wobei nach derzeitigem Stand der erste Konnektor jeweils von den Krankenkasse zu 100% bezuschusst wird und auch monatliche Betriebskosten bezuschusst werden. Ob das in ähnlicher Form auch bei den restlichen Leistungserbringern so gehandhabt wird ist noch nicht entschieden.

  • rechenzentrum

    mmOrthosoft® und die opta data Gruppe bietet exclusiv den Zugang zur TI als TIaaS.

    TIaas (TI as a Service) bedeutet, dass der Leistungserbringer einen Zugang zur Telematikinfrastruktur zentral über ein Rechenzentrum erhält. Bei dieser Lösung ist keine Vor-Ort-Installation notwendig, da der Konnektor im Rechenzentrum administriert wird. Im Betrieb wird lediglich ein Kartenterminal aufgestellt. TIaaS bietet zudem noch den Vorteil, dass die TI sofort erreichbar ist und technische Wartungen, Updates und Störungen zentral viel schneller abgewickelt bzw. behoben werden können.

    Übrigens: Die opta data Gruppe ist der einzige Anbieter am Markt, der eine solche Lösung anbietet.

  • Patienten benötigen bereits jetzt eine elektronische Gesundheitskarte eGK zur Identifizierung.

    Zum Erfassen dieser Patiendendaten werden wir weitere, sichere Lesestationen für eGKs im Rahmen der Telematikinfrastruktur anbieten.

  • Jeder Arzt benötigt bereits jetzt einen persönlichen Elektroniscen Heilberufsausweis (eHBA),

    Z.B. beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Dafür wird es spezielle Lesegräte geben.

  • Arztpraxen benötigen bereits jetzt zur Teilnahme an der TI einen Praxis-/Institutionsausweis, kurz SMC-B Karte.

    Dafür gibt es spezielle Lesegeräte, die wir auch zur Verfügung stellen werden.


  • Hier informieren wir Sie über Refinanzierungsmöglichkeiten der TI für den Bereich Himi. Da noch keine verbindlichen Unterlagen vorliegen, müssen wir Sie leider noch vertrösten. Sobald verbindliche Regulierungen bekannt sind, werden wir diese hier veröffentlichen.

    Die Krankenkassen GKV refinanzieren die Telematikinfrastuktur für die einzelnen Berufsgruppen. Die Verbände der Berufsgruppen haben in der Regel die Verhandlungen übernommen.

    Bereit vorhandene Refinanzierungsvereinbarungen gibts es Stand 2022.08 für die Berufsgruppen, Pflege, Physiotherapie und Hebammen. Refinanziereungsvereinbarungen stehen noch aus für die Berufsgruppen Hilfsmittel, Transport- und Rettungsdienste sowie Podologie, Logopädie, Ergotherapie. 

    Hier ist mal ein Beispiel aus der Berufsgruppe "Pflege":

    Beispiel Pflege:
    Einmaligkosten Konnektor, Kartenterminal usw. 4141,50 €
    Laufende Kosten im Quartal                               339,65 €

    Erstattung Pflege:
    Erstattung  
    Quartalskosten                                                    

Schnittstellen:  (* Bezugsquelle mmOrthosoft®)


  • Elektronische Verordnung, bzw. das elektronische Rezept soll das Papierrezept ablösen:

    Handy statt Papier, das ist die Kernaussage vom E-Rezept. Zukünftig wird das Rezept direkt auf dem Handy gespeichert. Das Papierzept soll gänzlich wegfallen.

     

    erezeptt.PNG     erezept2.PNG

     

    https://mmorthosoft.de/new/index.php/consulting/elekt-patientenakte-epa


  • Elektronische Verordnung, bzw. das elektronische Rezept soll das Papierrezept ablösen:

    Handy statt Papier, das ist die Kernaussage vom E-Rezept. Zukünftig wird das Rezept direkt auf dem Handy gespeichert. Das Papierzept soll gänzlich wegfallen.

     

    erezeptt.PNG     erezept2.PNG

     

    https://mmorthosoft.de/new/index.php/consulting/elekt-patientenakte-epa

     

    Die Angst, dass uns die Apotheker in der Einführungszeit die Hilfsmittelkunden wegschnappen scheint unbegründet:

    Von: Bettina Hertkorn-Ketterer <mail@kanzlei-hertkorn.de>;
    Datum: 27. Juni 2022 um 10:30:38 MESZ

    das folgt aus dem Gesetz unmittelbar.§ 360 SGB V (Absatz 1) – sowie aus der Begründung zu diesen Gesetzen:

    § 360 SGB V sieht die stufenweise Einführung der eVerordnung vor:
    1.Sobald die hierfür erforderlichen Dienste und Komponenten flächendeckend zur Verfügung stehen, ist für die Übermittlung und Verarbeitung vertragsärztlicher Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, sowie von sonstigen in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähigenLeistungen in elektronischer Form die Telematikinfrastruktur zu nutzen.

    Aus der Gesetzesbegründung:

    Die Umsetzung elektronischer Verordnungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur soll schrittweise erfolgen. Die Gesellschaft für Telematik hat die Aufträge, zunächst die Voraussetzungen für die Einführung ärztlicher Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln und dann in einem weiteren Schritt die Voraussetzungen für ärztliche Verordnungen von Betäubungsmitteln zu schaffen. Langfristig soll die Telematikinfrastruktur auch für die elektronischeÜbermittlung von ärztlichen Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln, von Verordnungen sonstiger Medizinprodukte sowie von Verordnungen Häuslicher Krankenpflege genutzt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Telematikinfrastruktur für die Übermittlung und Verarbeitung ärztlicher Verordnungen von Heil- und Hilfsmitteln sowie sonstiger nicht apothekenpflichtiger Medizinprodukteund bilanzierter Diäten zur enteralen Ernährung und weiterer Verordnungen in elektronischer Form erst genutzt werden darf, wenn diese flächendeckend für alle Leistungserbringer zur Verfügung steht.


  • Die elektronische Patientenakte


    Zukünftig stellen die Krankenkassen innherhalb der Gesundheitscloud Ihren Mitgliedern eine Datei zur Verfügung, die alle Patientendaten, den akuellen Status, aktuelle Medikamentationen, zurückliegende Untersuchungen und Befunde usw. speichert.

    Damit soll über die Praxis- und Krankenhausgrenzen hinaus ein schneller Zugriff auf alle notwendigen Daten ermöglicht und eventuelle Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die eingesparte Verwaltungsarbeit soll dem Patienten zu gute kommen.

    ePA.PNG

  • KIM

    Keine Arztbriefe mehr per Post, keine Befunde mehr per Fax: Mit KIM können wichtige Dokumente und Nachrichten sicher und bequem per E-Mail versendet werden. KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ist der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente.

    Sinnbild_Kim.PNG

    Status 2022-05: Auch die sonstigen Leistungerbringer müßen an KIM teilnehmen können. Aufgrund der noch nicht verfügbaren TI für unsere Berufsgruppe ist das derzeit noch nicht möglich. Wir versuchen eine zeitweise ohne TI funktionierende Lösung zu erarbeiten,

    Quelle und weitere Erläuterungen: https://www.gematik.de/anwendungen/kim


  • Mit dem elektronischen Medikationsplan (kurz: E-Medikationsplan oder eMP) haben Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten, die an der Behandlung eines Versicherten beteiligt sind, mehr Transparenz zu den eingenommenen Medikamenten.

    Der eMP enthält einen strukturierten Überblick darüber, welche Medikamente ein Versicherter aktuell einnimmt. Darüber hinaus enthält der eMP medikationsrelevante Informationen, die wichtig sind, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, bspw. zu Allergien.

    Studien zufolge benötigt fast ein Viertel der Patienten dauerhaft drei oder mehr verordnete Arzneimittel. Laut § 31a SGB V haben diese Patienten einen Anspruch auf die Erstellung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans. Der eMP bildet Vorgaben zum bundeseinheitlichen Medikationsplan digital ab.

    Quelle und Zusatzinfos: Elektronischer Medikationsplan: gematik Fachportal


  • Mit dem Telematikinfrastruktur-Messenger, kurz: TI-Messenger, kommt im Jahr 2022 der Dienst, der das Instant Messaging im Gesundheitswesen möglich macht.

    Die TIM Schnittstelle wird eventuell (bei Bedarf) angeboten.

Begriffsdefinitionen:

  •  

    TI-INSIDE

    Mit den ersten freigegebenen Komponenten und Schnittstellen in mmOrthosoft® wechseln wir von "TI-Ready" zu "TI-Inside".

    Logo_TI-INSIDE.PNG

     
    Bechreibt die sichere Digitalisierung des Gesundheitswesens mithilfe eines speziell geschützen Datenraumes im Internet über VPN Technik. Damit soll auf Basis des E-Healths Gesetztes eine Umgebung für den einfachen, schnellen und sicheren Austausch von Daten im ganzen Gesundheitswesen geschaffen werden.

  •  

    TI

    Telematikinfrastruktur, kurz TI:

    Bechreibt die sichere Digitalisierung des Gesundheitswesens mithilfe eines speziell geschützen Datenraumes im Internet über VPN Technik. Damit soll auf Basis des E-Healths Gesetztes eine Umgebung für den einfachen, schnellen und sicheren Austausch von Daten im ganzen Gesundheitswesen geschaffen werden.

  • Konnektor (Router):

    eHealth-Konnektoren sind spezielle Router auschließlich für das Gesundheitswesen, die über spezielle Verschlüsselungen verfügen. 

  • Schnittstellen: 

    werden von den beteiligten Softwareunternehmen zur Verfügung gestellt. Im wesentlichen sind das die Schnittstellen zu KIS, ePA und eVO.

  •  

    Praxis-/Institutionsausweis, Security Module Card Typ B kurz SMC-B.

    Zur Teilnahme an der Telematikinfrastruktur benötigt das Unternehmen bereits bei der Erstinstallation einen Praxisausweis, auch Institutionsausweis oder Security Module Card Typ B (kurz SMC-B) genannt.

  •  

    Elektronischer Heilberufsausweis kurz eHBA

    Für die künftigen Fachanwendungen in der Telematikinfrastruktur benötigt der Mitarbeiter einen persönlichen, elektronischen Heilberufsausweis.

  • Quellen:

    https://geschaeftskunden.telekom.de/vernetzung-digitalisierung/digitale-angebote/telematikinfrastruktur/krankenhaeuser

  •  

    Die Gematik GmbH ist set 2005 ein Nonprofit Gemeinschaftsunternehmen der Bundesministerium für Gesundheit, (BMG), der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), dem Deutschen Apothekerverband (DAV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).Der GKV Spitzenverband finanziert die Arbeit der Gematik mit einem Euro je Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Die erste wesentliche Aufgabe, war die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte.
    Aktuell ist die Umsetzung der Telematikinfrastruktur die wichtigste Aufgabe. 
    Dazu zählen auch die Entwicklungen der Schnittstellen zu:

    - elektronischem Rezept E-Rezept
    - elektronischen Patientenakte E-PA
    - elektronischer Medikationsplan
    - Notfalldaten
    - KIM
    - TI Messenger
    - ISIK
    - DEMIS




     

     

Hier geht zu unserer TI-Lösung in der opta data Gruppe:

Pilotprojekte, Feldtests usw:

Häufige Fragen

Zum Thema Telematik Infrastruktur (Kurz TI)

  • Können Leistungserbringer die z.B. sowohl eine Apotheke als auch ein Sanitätshaus betreiben, die Telematik -Infrastruktur Komponenten gemeinsam nutzen?

    Dazu gibt es leider keine verläßlichen Aussagen.

  • Wo sind diese TI Komponenten zu beschaffen?
  • Wo können die Karten für Unternehmen bzw. Mitarbeiter beantragt werden ?
  • Wie soll ich als Hilfsmittellieferant mit E-Verordnungen arbeiten wenn ich noch keinen TI-Anschluß habe ? Und was ist das Zuweisungsverbot?
  • Wie muß ich reagieren, wenn ein Kunde mit einem e-Rezept statt mit einem Papierrezept Hilfsmittel im Sanitätshaus anfragt?
  • Wie reagierte der Bundesinnungsverband für OT ?
  • Wie reagierte die Eurocom?
  • Wie reagierte die BARMER ?
  • Lese- und Schreibrechte in der ePA

Weitere Information finden sie:

mmOrthosoft.de Menue "Elektr. Rezept (e-Rezept) oder direkt unter: https://mmorthosoft.de/new/index.php/consulting/e-rezept

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Zum Thema Telematik-Infrastruktur