Die elektronische Revolution beginnt bei den Patientendaten.

Elektr. Patientenakte (ePA)

Die elektronische Gesundheitsakte oder elektronische Patientenakte ist eine Datenbank, in der die Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten der Krankenversicherten sektor- und fallübergreifend, landesweit einheitlich gespeichert werden können.

Die eGA ist in den deutschsprachigen Ländern ein zentraler Pfeiler der von Industrie und Gesundheitsbehörden verfolgten E-Health-Konzepte. Sie ist eine Ausprägungsform der elektronischen Akte. Insbesondere der Gesundheitsdatenschutz ist dabei von Bedeutung.

Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen sollen sie bei Bedarf überall ohne Zeitverlust abrufen können, sofern der Patient, der die alleinige Verfügungsgewalt über seine Akte hat, dem zustimmt. Die Daten können je nach Modell zentral oder dezentral gespeichert werden. Die Teilnahme soll zunächst für alle Akteure freiwillig sein. Patienten sollen selbst über den Umfang und die Dauer der Speicherung entscheiden dürfen.

Die Ausgestaltung der landesweiten Systeme soll gesetzlich geregelt werden. Als Zugangsschlüssel sollen die von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversicherungskarten  und die Heilberufsausweise (HBA) dienen. Das Ziel der Neuerung ist es, Prozesse und Ergebnisqualität in medizinischen Behandlungsabläufen steuern zu können. Darin unterscheiden sich die staatlich geplanten Systeme grundlegend von privaten internetbasierten Angeboten wie Google Health, HealthVault (Microsoft) oder Evita (Swisscom).

Österreich startete die nationale elektronische Gesundheitsakte namens ELGA trotz massiver Kritik am 2. Januar 2014.

Am 1. Januar 2021 ist in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten in gesetzlichen Krankenkassen gestartet. Das bedeutet, gesetzlich Krankenversicherte haben ihren Kassen gegenüber einen Anspruch auf eine ePA und ein Recht darauf, dass ihre Ärzte ihre persönliche Akte befüllen. Für die Patienten selbst ist sie freiwillig. Grundlage hierfür ist das neue Patientendatenschutzgesetz. In einer privaten Krankenkasse Versicherte können die elektronische Patientenakte voraussichtlich ab 1. Januar 2022 nutzen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Gesundheitsakte

Häufige Fragen

Nachfolgend erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz der elektronischen Patientenakte. Bitte beachten Sie, dass diese Antworten keine Rechtsberatung darstellen. Sie sind ausschließlich dazu vorgesehen, einen kurzen Überblick über verschiedene Themen zu verschaffen.

Quelle: https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/faq/

  • Was muss ich tun, um eine ePA zu erhalten?

    Da sich die Abläufe für die einzelnen Krankenkassen leicht unterscheiden können, erhalten Sie alle Details zur Beantragung und Einrichtung Ihrer ePA direkt von Ihrer individuellen Krankenkasse.

    In der Regel sind zunächst ein Zugang für den Online-Bereich Ihrer Krankenkasse und eine App erforderlich, die Sie aus dem jeweiligen Store (Google Play/Apple Store) herunterladen. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Krankenversicherungsnummer, eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, und eine gültige E-Mail-Adresse.

    Versicherte ohne Smartphone können die ePA auch schriftlich bei Ihrer Krankenkasse anfordern. In diesem Fall wird die Akte beim nächsten Arztbesuch nach Freigabe durch den Nutzer aktiviert.

  • Werden die Daten in der ePA verschlüsselt?
  • Wer ist für die Datenverarbeitung und den Datenschutz verantwortlich?
  • Über wieviel Speicherplatz verfügt die ePA?
  • Wo liegen die Daten der ePA?
  • Wird Vergessen ermöglicht, d.h werden Dokumente aus der Akte nach 10 jahren automatisch gelöscht?
  • Wer trägt die Datenschutzverantwortung bei Verwendung der ePA?
  • Inwieweit werden Patient*innen mit körperlicher, sowie kognitiven Einschränkungen (z.B.Demenz) im Umgang mit der ePA unterstützt? Wer kann/soll das für ihn/sie tun?)

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