Modul Schnittstelle Datenträgeraustausch nach den §300 / §302 / §105
Zur aktuellen Umfrage, bitte nach unten scrollen!
Der Datenträgeraustausch nach
§ 105 (Pflegehilfsmittel)
§ 300 (Heilmittel, Verbandsstoffe)
§ 302 (Hilfsmittel)
realisiert die elektronische Abrechnung zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse im Gesundheitswesen.
Damit können die Abrechnungsdaten elektronisch direkt an die Krankenkassen übermittelt werden.
um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden.
bei der Installation richten wir diese Verschlüsselung gemeinsam mit Ihnen an der Helpline ein.
Funktionen in den Modulen enthalten:
-
Abrechnung nach DTA §302
-
Abrechnung nach DTA §300
-
Abrechnung nach DTA §105
-
dakota.de Verschlüsselungssoftware
-
Fremdabrechnung §105 über die DZH Bridge
-
Der Datenträgeraustausch nach § 302 des deutschen Sozialgesetzbuchen #5 (DTA §302 SGB V)
realisiert die elektronische Abrechnung von Hilfsmittel im Gesundheitswesen.
Vereinfacht ausgedrückt können damit die Abrechnungsdaten elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt werden. Auch Abrechnungsdienstleister verwenden mittlerweile diese Schnittstelle.
Wichtiger Hinweis: Statusmeldungen werden über die Aufgabenverwaltung verteilt, daher muss die Aufgabenverwaltung aktiv sein ! -
Der Datenträgeraustausch nach § 300 des deutschen Sozialgesetzbuchen #5 (DTA §302 SGB V)
realisiert die elektronische Abrechnung von Heilmittel im Gesundheitswesen.
Vereinfacht ausgedrückt können damit die Abrechnungsdaten elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt werden. Auch Abrechnungsdienstleister verwenden mittlerweile diese Schnittstelle.
HINWEIS: In die Abrechnung nach §300 fallen alle Artikel, die mit einer PZN Nummer gekennzeichnet sind. Die entsprechenden Rezepte werden im System eingescannt und im Anschluss als eine Image-Datei auf CD gebrannt und zu der Abrechnung beigelegt. Die zu berennende Datei erzeugt mmOrthosoft® per Knopfdruck.Wichtiger Hinweis: Statusmeldungen werden über die Aufgabenverwaltung verteilt, daher muss die Aufgabenverwaltung aktiv sein !
-
Der Datenträgeraustausch nach §105 (Pflegehilfsmittel) des deutschen Sozialgesetzbuchen #11 (DTA §105 SGB XI)
realisiert die elektronische Abrechnung von Pflegehilfsmittel im Gesundheitswesen.
Vereinfacht ausgedrückt können damit die Abrechnungsdaten elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt werden. Auch Abrechnungsdienstleister verwenden mittlerweile diese Schnittstelle.Historie: Bisher verlief die Abrechnung nach §105 über die Abrechnung nach §302 problemlos. Bis Dato nahmen die Annahmestellen die elektronische Abrechnung an und wurden an die entsprechenden Stellen (Pflegekassen) weitergeleitet. Seit Anfang 2022 erhalten wir vermehrt Hinweise, dass die Datenannahmestellen entweder die Annahme aufgrund der 10er IK verweigern, oder dass die Krankenkassen die eingereichte Rechnung nicht mehr als die Pflegekasse (18er IK) weiterleitet.
Aus diesem Grund starteten wir 2022 eine Umfrage wie weit Sie von dieser Thematik betroffen sind und ob eine Realsierung einer Abrechnung nach §105 sinnvoll erscheint. Ab Version 23.1 haben wir ein eigenes Programm-Modul Abrechnung nach § 105 realisiert.
Ab wann der Einsatz dieser Schnittstelle für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt im wesentlichen von der Anzahl der Abrechungen nach §105 und den Krankenkassen, bzw. Pflegekassen ab!
Wichtiger Hinweis: Statusmeldungen werden über die Aufgabenverwaltung verteilt, daher muss die Aufgabenverwaltung aktiv sein ! -
Zur elektronischen Versendung nach DTA § 302/300 muss die Verschlüsselungssoftware dakota.de der Firma ITSG eingesetzt werden.
Diese Verschlüsselungssoftware liefern wir mit aus und richten sie mit Ihnen gemeinsam ein. Diese Verschlüsselungssoftware benötigt jedoch regelmäßig einige Wartungsarbeiten:
A) Da sich die E-Mail-Adressen, Institutskennzeichen und Schlüssel der Datenannahmestellen häufig ändern, müssen diese regelmäßig (mindestens monatlich) in der Dakota Software abgerufen und aktualisiert werden. Dies geschieht direkt in der Dakota Software über die Funktion "Stammdatenupdate".
B) Aus Datensicherheitsgründen muß der Schlüssel für diese Software für sonst. Leistungserbringer alle 3 Jahre neu beantragt werden. Es ist darauf zu achten, dass das alte Schlüsselzertifikat separat aus der Dakota Software heraus gesichert werden muss!TECHNISCHER HINWEIS: Die Verschlüsselungssoftware ist als reine Arbeitplatzsoftware konzepiert und kann nur auf den lokalen Arbeitsplätzen eines Netzwerkes installiert werden.
ALLGEMEINE INFORMATION: Die Technische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenkassen (ITSG) wurde 1996 in Rodgau gegründet und mit der Durchführung eines Standards beauftragt der sich in den §300 und §302 niedergeschlagen hat. Des weiteren prüft die ITSG als Trustcenter die Teilnehmer auf Authentizität (Nachweis über Personalausweis oder Führerschein) und verwaltet die öffentlichen Schlüssel der Kostenträger, als auch die privaten Schlüssel der sonstigen Leistungserbringer. -
Als schnelle und garantierte Lösung für die Fremdabrechnung bieten wir unsere Schnittstelle "DZH Bridge" an.
Als Fremdabrechnungslösung bietet die DZH Bridge die Möglichkeit nicht nur nach §302 und §300 abzurechnen, sondern zusätzlich nach §105.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer F&A Datenbank, in unserem Handbuch "Abrechnung §302/§300/§105 mit der DZH Bridge".
Für weitere Fragen ist unser Vertrieb sehr gerne für Sie erreichbar.
zum Thema §105
Mit der Teilnahme an der Umfrage unterstützen Sie uns der kontinuierlichen und anwenderorientierten Weiterentwicklung von mmOrthosoft®.
Übrigens: Einfach neben dem "+" Zeichen in den Text klicken damit können Sie eigene Beiträge verfassen,
die dann andere Umfrageteilnehmer wiederum einfach per Klick bestätigen können.
- Abstimmungen: (0%)
- Abstimmungen: (0%)
- Abstimmungen: (0%)
Abstimmungen gesamt: | |
Erste Abstimmung: | |
Letzte Abstimmung: |
- Abstimmungen: (0%)
- Abstimmungen: (0%)
Abstimmungen gesamt: | |
Erste Abstimmung: | |
Letzte Abstimmung: |
- Abstimmungen: (0%)
- Abstimmungen: (0%)
- Abstimmungen: (0%)
Abstimmungen gesamt: | |
Erste Abstimmung: | |
Letzte Abstimmung: |
- Abstimmungen: (0%)
- Abstimmungen: (0%)
- Abstimmungen: (0%)
Abstimmungen gesamt: | |
Erste Abstimmung: | |
Letzte Abstimmung: |
Vielen Dank für die Teilnahme an unserer Umfrage!
Die Ergebnisse der Umfrage werden in unserem mmOrthosoft® Entwicklungsplan einfließen.
Sie können uns Ihre Umfrageergebnisse in dem folgendem Kästchen zusätzlich genauer erläutern,
oder Sie springen direkt in die Wunsch & Diskussionsdatenbank (W&D) Wunsch & Diskussionsdatenbank kurz W&D
oder Sie schauen sich unsere anderen Umfragen an.
Möchten Sie uns Ihre Umfrageergebnisse zusätzlich genauer erläutern?
Einfach zusätzlich Ihre Firma, Ihren Namen, Ihre E-Mail und Ihre Erläuterung zusenden.
Wir melden uns selbstverständlich kostenlos und zeitnah bei Ihnen zurück!
Verfügbare Handbücher, Seminare und Videos:
-
Bestandteil des Handbuches "§302/300 Checkliste"
"§300/302 - DAKOTA Installation"
"Abrechnung § 300" und
"Abrechnung nach "§ 302". -
Bestandteil des Seminars "Abrechnung §300" und "Abrechnung §302".
§ 300 Einrichtung
§ 300 Inbetriebnahme
§ 302 Einrichtung
§ 302 Inbetriebnahme - Bestandteil des Videoseminars "Abrechnung §302"
- Thema: "Richtige IK Nummern für die Ermittlung für die Abrechnung nach "300/302"
- Thema "Abrechnung nach §302"
- Checkliste §300
Checkliste §302
- F1 - Sonstige Formulare - Auftrag Dakota Schlüsselbeantragung und Verlängerung
F1 - Sonstige Formulare - Auftrag Dakota Uminstallation z.B. von einem Rechner auf einen Anderen
F1 - Sonstige Formulare - Auftrag Dakota Schlüsselbeantragung und Verlängerung, (Auch für Update auf eine höhere Dakota Version)
Seminar-, Tipps&Tricks und Erklärvideos
Häufige Fragen
zum Programm-Modul Abrechnung nach § 300/302
- Wieso gibt es 2 Abrechungsarten mit 2 unterschiedlichen Programm-Modulen ?
Der DTA 302 berücksichtigt nur Hilfsmittel und wird bei den sonstigen Leistungserbringern mit Hilfsmittelnummern eingesetzt.
Der DTA 300 berücksichtigt nur Heilmittel (Pharmazentralnummer) und wird im Apothekenumfeld verwendet. Unsere Anwender rechnen uber den § 300 in der Regel Verbandsmaterialien usw ab.
Kostenlos Kontakt aufnehmen
Artikelbezeichnung
DTA nach §300 inkl. Verschlüsselung
Aus unserer F&A
Beschreibung:
Maschinelle Abrechnung der Leistungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern nach der Gesetzesvorgabe §300.
In die Abrechnung nach §300 fallen alle Artikel, die mit einer PZN Nummer
gekennzeichnet sind. Die entsprechenden Rezepte werden im System
eingescannt und im Anschluss als eine Image-Datei auf CD gebrannt und zu der Abrechnung beigelegt. Die zu berennende Datei erzeugt mmOrthosoft®
per Knopfdruck.
Wenn Sie bereits den eKV im Programm einsetzen,
sind die Daten dadurch schon so eingegeben, dass die mit nur weniger
Ergänzungen abgerechnet werden können. Die meisten unserer Kunden
entscheiden sich im Moment aus diesem Grund für die Selbstabrechnung.
Die Einsparungen gegenüber dem Abrechnungszentrum sind enorm. Rechnen
Sie es selbst nach. Im Programm unter F1 finden Sie den §302 Kalkulator
(auch für §300 anwendbar).
Ihr Nutzen:
Sie können nun direkt elektronisch mit den Krankenkassen abrechnen. Es entfällt der Weg über ein Abrechnungszentrum.
Die Abrechnung geschieht per Knopfdruck. mmOrthosoft® kontrolliert schon
beim Anlegen, ob die relevanten Felder korrekt ausgefüllt sind.
Automatische Imagedateierstellung, die Sie dann nur noch auf CD brennen müssen.
Funktionsübersicht:
Sammel oder Einzelrechnungen
Ablauf:
Man nimmt sich zuerst eine kleine Kasse und rechnet diese Versorgungen
selbst ab. So sammelt man Erfahrung. Alle anderen Kassen, werden
weiterhin über das Abrechnungszentrum abgerechnet. Nach und nach nimmt
man immer mehrere Kassen dazu, bis alle Kassen selbst abgerechnet
werden.
Voraussetzungen Lizenz:
Freischaltung des Moduls - §300
Voraussetzungen Technik:
- dakota.le installiert auf einem lokalen Rechner in Verbindung mit einem Zertifikat, ausgestellt durch die ITSG. Das Programm, dakota.le wird
über mmOrthosoft® zur Verfügung gestellt und installiert.
- Rezept-Scanner
Voraussetzungen Einstellungen:
Alle Einstellungen werden im Rahmen eines Seminars gemeinsam durchgeführt.
Voraussetzungen Seminare:
Teil 1. - §300 Einrichtung
Teil 2. - §300 Inbetriebnahme
Eine Checkliste für die Dakota Installation finden Sie in unserer F1 - Anwendungssoftware - Handbücher - 300 - 302 Checkliste!
Bitte gehen Sie diese Checkliste durch BEVOR Sie mit der Installation der Verschlüsselungssoftware beginnen!
Weiteres Vorgehen:
Bitte wenden Sie sich an unseren Vertrieb und erfragen Sie ein persönliches Angebot.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Telefon: 06227-83 83 20
Email: vertrieb@mmorthosoft.de
--------------
Aus unserer F&A
Dakota - Die Verschlüsselungssoftware der ITSG
(Stand Version 7.2 Build 3 aus 2019)
Allgemeine Informationen:
Das ITSG Trustcenter
Mit der Einführung des elektronischen Datenaustausches zwischen den
Krankenkassen und den sonstigen Leistungserbringern wurde von den
Krankenkassen mitte der 1990er Jahre als ein Trustcenter die
Informations Technische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenkasse (ITSG)
in Rodgau gegründet und mit der Durchführung eines Standards beauftragt der sich in den
§300 und §302 niedergeschlagen hat. Des weiteren prüft die ITSG als
Trustcenter die Teilnehmer auf Authentizität (Nachweis über
Personalausweis oder Führerschein) und verwaltet die öffentlichen
Schlüssel der Kostenträger, als auch die privaten Schlüssel der
sonstigen Leistungserbringer.
Die DAKOTA.LE Verschlüsselungssoftware
Daten Austausch und KOmmunikation auf Basis Technischer Anlagen für sonstige Leistungs-Erbringer
Es ist in mmOrthosoft® nur möglich mit den Kostenträgern direkt
abzurechnen, wenn man diese Verschlüsselungssoftware einsetzt. Es gibt
in mmOrthosoft® KEINE Alternative zu DAKOTA.LE
Abrechnungsdaten
können nur von dem PC versendet werden, der über eine gültige
Installation der Dakote.LE verfügt. Es können aber mehrere PC mit Dakota installiert werden.
Das Bereitstellen von Daten (vorbereiten von Rechnungen) kann von jedem Arbeitsplatz im Netzwerk erfolgen.
Installation:
Die Installation der Dakota Software, die Beantragung der
Schlüsselzertifikate und Einweisung erfolgt im Rahmen der § 302 / § 300
Seminare die über folgende Formulare beauftragt werden können:
F1 - Seminaranmeldung -
- (x) § 300 / § 302 Einrichtung
- (x) § 300 / § 302 Inbetriebnahme
F1 - Sonstige Formulare - Auftrag Dakota Schlüsselbeantragung und Verlängerung
F1 - Sonstige Formulare - Auftrag Dakota Uminstallation z.B. von einem Rechner auf einen Anderen
siehe auch:
F1 - Handbücher - Abrechnung nach § 300 / § 302 Dakota Installation
Ergänzende Hinweise:
Die Installation oder ein Update auf eine neuere Version kann nur kostenpflichtig durch unsere Technik erfolgen !
A) Um die Datensicherheit zu erhöhen haben die Schlüsselzertifikate
der Dakota Software nur begrenzte Laufzeiten. Für sonstige Leistungserbringer
in der Regel 3 Jahre. Setzen Sie sich das Ablaufdatum auf eine
Wiedervorlage um rechtzeitig daran erinnert zu werden. Verlängerungen
können nur kostenpflichtig über die Hotline durchgeführt werden.
Bitte verwenden Sie hierzu das Formular:
F1 - Sonstige Formulare - Auftrag Dakota Schlüsselbeantragung und Verlängerung
(Auch für Update auf eine höhere Dakota Version)
B) Da sich die E-Mail-Adressen, Institutskennzeichen und Schlüssel der
Datenannahmestellen häufig ändern, müsse diese regelmäßig in der Dakota
Software abgerufen und aktualisiert werden.
Dies geschieht direkt in der Dakota Software über die Funktion
C) Es ist darauf zu achten, dass das Schlüsselzertifikat separat aus der Dakota Software heraus gesichert werden muss!
Aus unserer alten Homepage
Datenaustausch nach §300 / §302
Selbstabrechnung leicht gemacht.
Programmmodul § 300.
Maschinelle Abrechnung der Leistungen zwischen den Krankenkassen und den
Leistungserbringern nach der Gesetzesvorgabe §300 SGB V. mmOrthosoft®
beherrscht die vollständige Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Programmmodul § 302.
Maschinelle Abrechnung der Leistungen zwischen den Krankenkassen und den
Leistungserbringern nach der Gesetzesvorgabe §302 und §303 SGB V.
mmOrthosoft® beherrscht die vollständige Abrechnung nach den
gesetzlichen Vorgaben.
Schauen Sie sich zu diesem Thema auch folgende Videos an:
mmOrthosoft® Allgemein: Wie geht die Abrechnung nach §302 / §300?
mmOrthosoft® Abrechnung nach §302/§300: Richtige IK-Nummern ermitteln.
Modultyp: Sondermodul
Alle Programmversionen können damit erweitert werden
PLÜ
Maschinelle Abrechnung der Leistungen zwischen den Krankenkassen
und den Leistungserbringern nach der Gesetzvorgabe
§300 / §302 SGB V. mmOrthosoft® beherrscht die
vollständige Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Sie können nun direkt elektronisch mit den Krankenkassen
abrechnen, und es entfällt der Weg über ein Abrechenzentrum.
Artikelbezeichnung
DTA nach §302 inkl. Verschlüsselung
Aus unserer F&A
Beschreibung:
Der Datenaustausch nach DTA §302 des deutschen Sozialgesetzbuches (SGB V)
strebt die elektronische Abrechnung mit den Krankenkassen an. Dieser
betrifft alle sonstigen Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen welche nicht über ein Rechenzentrum abrechnen.
Bereits im Jahr
1992 hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes die
Krankenkassen verpflichtet, künftig nur noch dann Leistungen zu
vergüten, wenn die entsprechende Abrechnung auf „maschinenlesbaren oder
maschinell verwertbaren Datenträgern“ erfolgt.
Es werden die
Leistungserbringer von Heilmitteln, Hilfsmitteln sowie nichtärztlichen
Dialysesachleistungen dadurch zur elektronischen Abrechnung
verpflichtet.
Nach §302 können nur Hilfsmittel abgerechnet werden oder nur Artikel, die eine Hilfsmittelnummer haben.
Haben Sie nur eine PZN Nummer, muss die Abrechnung nach §300 erfolgen.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass das Selbstabrechnen nach DTA §302 ein sehr komplexes Thema ist.
Wir haben diese äußerst aufwendig zu programmierende, komplette beleglose
Abrechnung nach §302 in mmOrthosoft® integriert, welche jedoch nach
einer vollständigen Einrichtung sehr einfach zu bedienen ist. Für die
Einrichtung benötigen Sie jedoch ein großes Maß über ein fundiertes
Know-how in mmOrthosoft®,
welches in unserem Basiswissen, Belegwesen und Vertragsassistenten vermittelt wird.
Kürzungen bei Nichtbeachtung:
Leistungserbringer, die sich nicht an die Vorgaben der Krankenkassen halten und weiterhin
in Papierform abrechnen, müssen mit Kürzungen des Rechnungsbetrags in
Höhe von bis zu 5 Prozent rechnen, sofern sie die Nichtteilnahme am
Datenträgeraustauschverfahren zu vertreten haben. In einem solchen Fall
müssen die Krankenkassen die Daten nach erfassen und können die damit
verbundenen Kosten dem Leistungserbringer pauschal in Rechnung stellen.
Ihr Nutzen:
- direkte, elektronische Abrechnung mir der Krankenkasse
- Zwischenstation über ein Abrechnungszentrum entfällt
- keine Kürzung von bis zu 5% des Rechnungsbetrages
- Einsparung der Kosten eines Rechenzentrums
Wenn Sie bereits den eKV im Programm einsetzten, sind die Daten dadurch
schon so eingegeben, dass diese mit nur wenigen Ergänzungen über §302
abgerechnet werden können. Die meisten unserer Kunden entscheiden sich
im Moment aus diesem Grund für die Selbstabrechnung.
Die Einsparungen gegenüber dem Abrechnungszentrum sind enorm. Rechnen Sie es selbst nach.
-Im Programm unter F1 finden Sie den "§302 Kalkulator"
Integration in mmOrthosoft®
Die Abrechnung erfolgt auf Knopfdruck. mmOrthosoft® kontrolliert bereits beim Anlegen der Belege
ob diese dann nach DTA §302 abrechenbar sind.
Dieser gesamte Ablauf wurde vollständig in mmOrthosoft® integriert (optional).
Bitte erfragen Sie hierfür bei unserem Consulting nach Ihrem Angebot.
Funktionsübersicht:
Sammel oder Einzelrechnungen
Vorgehensweise:
Man nimmt sich zuerst eine kleine Kasse und rechnet diese Versorgungen
selbst ab. So sammelt man Erfahrung. Alle anderen Kassen, werden
weiterhin über das Abrechnungszentrum abgerechnet. Nach und nach nimmt
man immer mehrere Kassen dazu, bis alle Kassen selbst abgerechnet
werden.
Voraussetzungen Lizenz:
Freischaltung des Moduls - §302
Voraussetzungen Technik:
dakota.le installiert auf einem lokalen Rechner in Verbindung mit einem Zertifikat, ausgestellt durch die ITSG.
Das Programm, dakota.le wird über mmOrthosoft® zur Verfügung gestellt und installiert.
Einen Zugang zum Internet.
Voraussetzungen Einstellungen: Alle Einstellungen werden im Rahmen eines Seminars gemeinsam durchgeführt.
Voraussetzungen Seminare: Teil 1. - §302 Einrichtung
Teil 2. - §302 Inbetriebnahme
Eine Checkliste für die Dakota Installation finden Sie in unserer F1 - Anwendungssoftware - Handbücher - 300 - 302 Checkliste!
Bitte gehen Sie diese Checkliste durch BEVOR Sie mit der Installation der Verschlüsselungssoftware beginnen!
Weiteres Vorgehen:
Bitte wenden Sie sich an unseren Vertrieb und erfragen Sie ein persönliches Angebot.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Telefon: 06227-83 83 20
Email: vertrieb@mmorthosoft.de
Weitere ausführlichere Informationen gibt es Im Internet unter www.mmorthosoft.de
--------
Aus unserer F&A
Dakota - Die Verschlüsselungssoftware der ITSG
(Stand Version 7.2 Build 3 aus 2019)
Allgemeine Informationen:
Das ITSG Trustcenter
Mit der Einführung des elektronischen Datenaustausches zwischen den
Krankenkassen und den sonstigen Leistungserbringern wurde von den
Krankenkassen mitte der 1990er Jahre als ein Trustcenter die
Informations Technische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenkasse (ITSG)
in Rodgau gegründet und mit der Durchführung eines Standards beauftragt der sich in den
§300 und §302 niedergeschlagen hat. Des weiteren prüft die ITSG als
Trustcenter die Teilnehmer auf Authentizität (Nachweis über
Personalausweis oder Führerschein) und verwaltet die öffentlichen
Schlüssel der Kostenträger, als auch die privaten Schlüssel der
sonstigen Leistungserbringer.
Die DAKOTA.LE Verschlüsselungssoftware
Daten Austausch und KOmmunikation auf Basis Technischer Anlagen für sonstige Leistungs-Erbringer
Es ist in mmOrthosoft® nur möglich mit den Kostenträgern direkt
abzurechnen, wenn man diese Verschlüsselungssoftware einsetzt. Es gibt
in mmOrthosoft® KEINE Alternative zu DAKOTA.LE
Abrechnungsdaten
können nur von dem PC versendet werden, der über eine gültige
Installation der Dakote.LE verfügt. Es können aber mehrere PC mit Dakota installiert werden.
Das Bereitstellen von Daten (vorbereiten von Rechnungen) kann von jedem Arbeitsplatz im Netzwerk erfolgen.
Installation:
Die Installation der Dakota Software, die Beantragung der
Schlüsselzertifikate und Einweisung erfolgt im Rahmen der § 302 / § 300
Seminare die über folgende Formulare beauftragt werden können:
F1 - Seminaranmeldung -
- (x) § 300 / § 302 Einrichtung
- (x) § 300 / § 302 Inbetriebnahme
F1 - Sonstige Formulare - Auftrag Dakota Schlüsselbeantragung und Verlängerung
F1 - Sonstige Formulare - Auftrag Dakota Uminstallation z.B. von einem Rechner auf einen Anderen
siehe auch:
F1 - Handbücher - Abrechnung nach § 300 / § 302 Dakota Installation
Ergänzende Hinweise:
Die Installation oder ein Update auf eine neuere Version kann nur kostenpflichtig durch unsere Technik erfolgen !
A) Um die Datensicherheit zu erhöhen haben die Schlüsselzertifikate
der Dakota Software nur begrenzte Laufzeiten. Für sonstige Leistungserbringer
in der Regel 3 Jahre. Setzen Sie sich das Ablaufdatum auf eine
Wiedervorlage um rechtzeitig daran erinnert zu werden. Verlängerungen
können nur kostenpflichtig über die Hotline durchgeführt werden.
Bitte verwenden Sie hierzu das Formular:
F1 - Sonstige Formulare - Auftrag Dakota Schlüsselbeantragung und Verlängerung
(Auch für Update auf eine höhere Dakota Version)
B) Da sich die E-Mail-Adressen, Institutskennzeichen und Schlüssel der
Datenannahmestellen häufig ändern, müsse diese regelmäßig in der Dakota
Software abgerufen und aktualisiert werden.
Dies geschieht direkt in der Dakota Software über die Funktion
C) Es ist darauf zu achten, dass das Schlüsselzertifikat separat aus der Dakota Software heraus gesichert werden muss!
Aus unserer alten Homepage
Datenaustausch nach §300 / §302
Selbstabrechnung leicht gemacht.
Programmmodul § 300.
Maschinelle Abrechnung der Leistungen zwischen den Krankenkassen und den
Leistungserbringern nach der Gesetzesvorgabe §300 SGB V. mmOrthosoft®
beherrscht die vollständige Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Programmmodul § 302.
Maschinelle Abrechnung der Leistungen zwischen den Krankenkassen und den
Leistungserbringern nach der Gesetzesvorgabe §302 und §303 SGB V.
mmOrthosoft® beherrscht die vollständige Abrechnung nach den
gesetzlichen Vorgaben.
Schauen Sie sich zu diesem Thema auch folgende Videos an:
mmOrthosoft® Allgemein: Wie geht die Abrechnung nach §302 / §300?
mmOrthosoft® Abrechnung nach §302/§300: Richtige IK-Nummern ermitteln.
Modultyp: Sondermodul
Alle Programmversionen können damit erweitert werden
PLÜ
Maschinelle Abrechnung der Leistungen zwischen den Krankenkassen
und den Leistungserbringern nach der Gesetzvorgabe
§300 / §302 SGB V. mmOrthosoft® beherrscht die
vollständige Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben.
Sie können nun direkt elektronisch mit den Krankenkassen
abrechnen, und es entfällt der Weg über ein Abrechenzentrum.
Handbuch verfügbar:
Bestandteil des Handbuches " §302/300 Checkliste", "§300/302 - DAKOTA Installation", "Abrechnung §300" und Abrechnung §302"
Seminar verfügbar:
Bestandteil des Seminar "Abrechnung §300" und "Abrechnung 302"
Seminarvideo verfügbar:
Bestandteil des Videoseminars "Abrechnungs §302"
Tipps&Tricks Video verfügbar:
Thema: Richtige IK Nummern für die Ermittlung für die Abrechnung nach §300/302"
Erklärvideo verfügbar:
Thema "Abrechnung nach §302"